Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/101: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität · 52 Seiten

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kriminalität vorgeschlagen. Die Umsetzung des Protokolls, welches eine grundsätzlich andere Materie betrifft, soll in einem späteren selbständigen Schritt geprüft werden. Dieses Vorgehen erlaubt eine Fokussierung auf die materiellrechtlichen Fragen der Computerkriminalität, des Strafprozessrechts im Bereich der elektronischen Beweismittel und auf die Rechtshilfefragen in diesem Zusammenhang. Des Weiteren sind die Resultate der zur Zeit hängigen Arbeiten des EJPD betreffend Strafbarkeit der Verwendung rassistischer Symbole234 abzuwarten und bei der Prüfung einer Umsetzung des Zusatzprotokolls zu berücksichtigen.

2.6 Verhältnis zu anderen Revisionen im Bereich des Strafrechts

Am 5. Oktober 2007 haben die Eidgenössischen Räte die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) verabschiedet, welche die verschiedenen kantonalen Ordnungen sowie den Bundesstrafprozess ersetzen wird. Die StPO soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird an verschiedener Stelle auf Bestimmungen der StPO verwiesen235, die für die Umsetzung der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität wesentlich sind oder welche eine lückenlose und nachvollziehbare Abdeckung durch das Schweizer Recht gewährleisten. Das Inkrafttreten der Konvention für die Schweiz setzt daher das Inkrafttreten der StPO voraus. Eine zeitliche Verzögerung dieser Vorlage ist dadurch jedoch nicht zu erwarten.

Eine Arbeitsgruppe des Bundes hat im Hinblick auf die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ihre Arbeit aufgenommen. Sollten sich Berührungspunkte zu dieser Vorlage ergeben, ist die Koordination zwischen den beiden Geschäften sichergestellt.

3 Auswirkungen

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund

Auf Grund der steigenden Anzahl Fälle von Internetkriminalität ist unabhängig von der vorliegenden Europaratskonvention mit einer generell stärkeren Beanspruchung der Strafverfolgungsbehörden sowie des dem EJPD angegliederten Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zu rechnen. Da Sachverhalte im Zusammenhang mit Internet in den meisten Fällen internationale Bezüge aufweisen, werden auch die für die Erfüllung von Rechtshilfeersuchen zuständigen Stellen zukünftig verstärkt gefordert sein.

Die Umsetzung und Ratifikation der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität kann eine erhöhte qualitative und quantitative Auslastung der zuständigen Rechtshilfestelle beim Bundesamt für Justiz mit sich bringen und schafft eine zusätzliche Koordinierungsfunktion für die Einsatzzentrale der Bundeskriminalpolizei. Über einen entsprechenden Personalantrag und eine departementsinterne Kompensation wird im Rahmen der Botschaft zu Handen des Parlaments zu entscheiden sein.

234 Vgl. hierzu das Arbeitspapier des Bundesamtes für Justiz für das Hearing betreffend die Rassismusstrafnorm von Mai 2007, abrufbar unter www.bj.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/gesetzgebung/rassismus.

235 Vgl. insb. die Ausführungen zu den Artikeln 16 bis 21 sowie 23, 25, 30 und 33 der Konvention.