Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/101: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität · 52 Seiten
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Person die Verfügung zugestellt werden muss216. Damit sind auch die ausländischen Ermittlungen nicht mehr gefährdet.
Artikel 33 der Konvention enthält keine Einschränkung hinsichtlich der Schwere der Straftat als Rechtfertigungsgrund für die Anwendung von Überwachungsmassnahmen. Der neue Artikel 273217 StPO wird die Echtzeitüberwachung von Verkehrsdaten nur bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Vergehen und Verbrechen gestatten. Artikel 15 Absatz 1 der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität sieht jedoch vor, dass für die Befugnisse und Verfahren der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gilt, wobei jede Vertragspartei diesen Grundsatz im Einklang mit den anderen Grundsätzen ihres innerstaatlichen Rechts anwendet218. Die Vertragsparteien der Konvention dürfen somit Ersuchen nicht entsprechen, welche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zuwiderlaufen. Dies erlaubt der Schweiz, die Zusammenarbeit zu verweigern, wenn der Tatbestand im schweizerischen Recht als Übertretung eingestuft ist. Bei Online-Wetten, mit denen sich sehr hohe Erträge erzielen lassen, könnte es sich etwas schwierig verhalten, weil solche Wetten in der Schweiz als Übertretungen gelten219.
2.3.13 Artikel 34 - Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit
Artikel 34 schränkt die Verpflichtung zur Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten ein, weil das Abfangen von Daten stark in die Privatsphäre eingreift. Diese Form der Rechtshilfe wird gewährt, soweit die anwendbaren Verträge und innerstaatlichen Rechtsvorschriften dies gestatten. Die Rechtshilfepraxis in diesem Bereich steht erst am Anfang, weshalb die bestehenden Rechtshilferegelungen und das innerstaatliche Rechtshilferecht massgebend sind für den Umfang der Verpflichtung zur Zusammenarbeit und die Beschränkungen dieser Verpflichtung220. Gemäss dem in Kap. 2.3.9.1 vorgeschlagenen neuen Artikel 18b IRSG dürfen vor Abschluss eines Verfahrens nur Verkehrsdaten an das Ausland übermittelt werden, aber keine Inhaltsdaten. Somit dürfen die Schweizer Behörden nach Artikel 30 Absatz 1 IRSG221 einen anderen Staat nicht um die Echtzeit-Erhebung von Inhaltsdaten ersuchen.
2.3.14 Artikel 35 - 24/7-Netzwerk
Gemäss Artikel 35 der Konvention stellen die Vertragsstaaten sicher, dass eine Kontaktstelle an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich zur Verfügung steht und besetzt ist. Diese Stelle sorgt für die Unterstützung von innerstaatlichen und internationalen Strafuntersuchungen in Fällen von Computerkriminalität. Die Kontaktstelle muss nicht selber unmittelbar Massnahmen in den Bereichen juristische Beratung, Rechtshilfe, Beweiserhebung, Datensicherung oder Strafuntersuchung im Allgemei-
216 Art. 80m IRSG.
217 Nach dem neuen Strafprozessrecht wird eine rückwirkende Überwachung möglich sein, wenn die Schwere der Straftat diese rechtfertigt und sie für die Untersuchung erforderlich ist (Art. 273 und Art. 269 Abs. 1 Bst. b und c StPO), auch wenn diese Straftat im Deliktskatalog von Art. 269 StPO nicht aufgeführt ist.
218 Ziff. 146 des Erläuternden Berichts (Fussnote 1).
219 Art. 42 des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten; LG; SR 935.51.
220 Ziff. 297 des Erläuternden Berichts (Fussnote 1).
221 Die schweizerischen Behörden dürfen an einen anderen Staat keine Ersuchen richten, denen sie selbst nach diesem Gesetz nicht entsprechen können.