Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/108: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) · 106 Seiten
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rungen sollen durch eine mindestens halbzwingende Ausgestaltung ehemals dispositiver Bestimmungen erreicht werden. Dies findet insbesondere bei Konsumentenverträgen oder Verträgen mit kleinen und mittleren Unternehmen Anwendung. Das neue Recht sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und denjenigen der Versicherungsunternehmen andererseits.
Eine gewisse Stärkung des Versichertenschutzes wurde bereits mit der Teilrevision des Versicherungsvertragsrechtes im 2004 erreicht. Mit der durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 vorgenommenen Deregulierung, bei welcher es u.a. um den Verzicht auf eine präventive Produktekontrolle ging, wurde gleichzeitig eine Stärkung des Versichertenschutzes in der damaligen Teilrevision des VVG herbeigeführt. Mit der vorliegenden Totalrevision soll nun ein gesamthaft neuzeitlicher und konsumentenfreundlicher Erlass geschaffen werden. Diese Wechselwirkung des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsrechts ist in der Schweiz weitgehend parallel zur EU verlaufen.
Weitere Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind - u.a. wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit - schwer voraussehbar. Konkretere Voraussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.