Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/113: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 147 Seiten
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Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) Ordonnance sur les prestations complémentaires à l'assurancevieillesse, survivants et invalidité (OPC-AVS/AI)
Generell / En général
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Zum neuen Institut der Patientenbeteiligung nach Art. 25a Abs. 5 KVG vermisst BS
der Kanton Basel-Stadt eine Regelung im Bundesrecht, welche die Berücksich-
tigung dieser Ausgaben bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen festhal-
ten würden.
Die GDK verlangt, dass die von den Heimen verrechenbaren und im Rahmen GDK, BS, NE, des ELG als Ausgaben anrechenbaren Pflegetaxen neu explizit als Teil der Ta- NW, SO gestaxen nach Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG zu definieren sind. Da die OKP nur
noch einen Beitrag an die Pflegeleistungen finanziert, müssen die dadurch ex-
pressis verbis entstehenden ungedeckten Pflegekosten über das ELG anre-
chenbar sein. Dies bedeutet, dass unter die (vom Kanton limitierten) Tagesta-
xen nicht nur Hotellerie und Betreuung fallen, sondern auch die ungedeckten
Pflegekosten.
Art. 25a
Abs. Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Al. Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
1bis Nach Ansicht der GDK ist eine Ergänzung nötig um zu präzisieren, GDK
dass unter die bei der EL anrechenbaren Tagestaxen auch die Pflege-
taxen fallen, soweit sie nicht über den OKP-Beitrag gedeckt sind