Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150

Abbildung 2: Gesamt-Investitionsvolumen pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Liste

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A-Liste B-Liste

1.2.5.3 Ergebnisse der Beurteilung der Programmwirkung und der Vorleistungen

Die massgeblichen Fragen bei der Evaluation der Programmwirkung sind in Kapitel 1.2.4.2 aufgeführt. Die besten Ergebnisse erzielen die Agglomerationsprogramme in der Regel bei der Verbesserung der Verkehrssysteme. In den übrigen Wirkungskriterien konnte kein Programm die maximale Punktzahl erreichen.

Beim Wirkungskriterium „Verbesserung Verkehrssysteme“ ergaben sich beispielsweise reduzierte Bewertungen, wenn die einzelnen Massnahmen nur ungenügend in eine sichtbare oder nachvollziehbare Gesamtkonzeption eingebettet sind und deshalb nur punktuelle Wirkungen erzielt werden oder die Wirkung nur schlecht nachvollziehbar ist.

Gründe für eine reduzierte Bewertung beim Wirkungskriterium „Siedlungsentwicklung nach innen“ waren beispielsweise eine fehlende oder zu wenig nachvollziehbare Konzeption für das ganze Agglomerationsgebiet, die eine konsequente Siedlungsentwicklung nach innen sichtbar und glaubwürdig macht. Ein weiterer Mangel war zum Teil, dass allfällige Entwicklungsschwerpunkte ungenügend priorisiert und ungenügend auf den ÖV und den Langsamverkehr ausgerichtet wurden sowie Massnahmen zur Steuerung von verkehrsintensiven Einrichtungen fehlen oder ungenügend sind.

Eine reduzierte Bewertung im Wirkungskriterium „Verkehrssicherheit“ ergab sich beispielsweise, wenn die in der Analyse aufgeführten Unfallschwerpunkte nicht systematisch beseitigt werden.

Beim Wirkungskriterium „Umwelt“ liegen die Gründe für eine reduzierte Bewertung beispielsweise in einer zu geringfügigen Verbesserung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs und damit einer zu geringen Verminderung des Schadstoffausstosses, einer ungenügenden Trendwende bezüglich Siedlungsflächenverbrauch oder aber fehlenden Massnahmen zur Erhaltung wichtiger Landschaftskorridore.

Ein Vorleistungspunkt wird nur dann vergeben, wenn nachweislich langjährige substantielle Anstrengungen in der Agglomeration festgestellt werden konnten, die zu einer grossen Wirkung geführt haben. Nicht angerechnet wird der Bereich der Bundesinfrastrukturen.

Im Wirkungskriterium „Verbesserung Verkehrssysteme“ wird vorallem ein deutlich überdurchschnittlicher Standard des agglomerationsweiten ÖV-Systems (insbesondere S-Bahn und Tramsysteme, bei

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