Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150
merationen von 40% Bundesbeiträgen, 8 Agglomerationen werden 35% und 2 Agglomerationen 30% erhalten (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Kosten- und Nutzenpunkte der Agglomerationsprogramme
16
40% 45% 50%
12
35% 40% 45%
Bern
Schaffhausen Zug St.Gallen /
zu Réseau urbain
Biel/Bienne Delémont Arbon-Rorschach
hohe Kosten neuchâteloisThun Solothurn Yverdon
8 Genève
Zürich Lausanne-Morges
30% 35% Luzern 40% Basel Frauenfeld Bulle Aargau-Ost Burgdorf Aareland Chur Lugano Mendrisiotto
Obersee Brig-Visp-Naters Interlaken 4
Stans
zu geringe Wirkung Wil
Fribourg
0
zu hoch hoch mittel tief Kosten
Diese Beitragssätze gelten für die erste Etappe 2011 – 2014 und somit vorerst nur für die A-Massnahmen. Die Agglomerationen haben die Möglichkeit, ihr Agglomerationsprogramm zu verbessern und damit für die zweite Finanzierungsetappe 2015 – 2018 von höheren Beitragssätzen zu profitieren. Der Bund wird seine Weisung anpassen und präzisieren, um die Agglomerationen bei diesen Arbeiten zu unterstützen.
Aufgrund der angewendeten Beitragssätze ergeben sich für das Investitionsvolumen pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Liste folgende Beiträge des Bundes (vgl. Abbildung 5):
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