Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/114: Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 - 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr · 48 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H471-0150

Abbildung 5: Beiträge des Bundes (entsprechend dem Beitragssatz) pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Liste

700

600

500

400

300

200

100

0

A-Liste B-Liste

Die Bundesbeiträge werden hauptsächlich in den grössten fünf Agglomerationen Zürich, Basel, Genève, Bern und Lausanne-Morges eingesetzt, wo der grösste Bedarf an Verkehrsinfrastrukturen besteht. Damit wird gewährleistet, dass die Agglomerationsprogramme, die zur Lösung der grössten Verkehrs- und Umweltprobleme beitragen entsprechend gewürdigt werden (Art. 17d Abs. 3 MinVG). Die Aufteilung zwischen A- und B-Liste ist hier relativ ausgewogen.

Die absolut betrachtet geringeren Investitionen in den kleinen Agglomerationen erklären sich dadurch, dass sich das Verkehrssystem meist ohne teure Investitionen erheblich verbessern lässt. Daher sind die Investitionen in den kleinen Agglomerationen auch überwiegend auf der A-Liste vorgesehen.

1.2.5.4 Auswertungen der Ergebnisse

Die Auswertungen der Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung bzw. die Verteilung der Investitionssummen auf die wichtigsten Kategorien (Gesamt-Investitionen A+B nach Kategorie, absolut in Millionen Franken) ergibt folgendes Bild (vgl. Abbildung 6).

20/48 233.8 Agglomerationsverkehr - H471-0150