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Vernehmlassung 2008/13: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung · 4 Seiten

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Anhang 7bis (Art. 14 Abs. 3 Bst. f)

Absichtserklärung betreffend Gesuch um Anerkennung

Die Absichtserklärung muss folgende Informationen enthalten:

a. Name und Adresse der Gesuchstellerin;

b. Handelsname des Biozidprodukts und Zulassungsnummer;

c. Produktart;

d. Erklärung, dass die Gesuchstellerin ein Gesuch um Anerkennung zu stellen

beabsichtigt und dieses innert zwei Monaten nach Erhalt der ersten Zulassung oder Registrierung in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat bei der Anmeldestelle einreichen wird;

e. Name des EU- oder EFTA-Mitgliedstaats, in dem das erste Gesuch um

Zulassung oder Registrierung gestellt wird;

f. falls das Zulassungsgesuch nach Buchstabe e eine Zugangsbescheinigung

enthält, eine Erklärung, dass die Zugangsbescheinigung für die Schweiz gültig ist;

g. Erklärung, dass die Gesuchstellerin davon Kenntnis genommen hat, dass die

Anmeldestelle berechtigt ist, eine Zulassung ZN bzw. ZB zu widerrufen, wenn das Gesuch um Anerkennung gemäss Buchstabe d nicht eingereicht wird.