Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Zusammenfassung

Als indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „für ein gesundes Klima“ unterbreitet der Bundesrat eine Vorlage für die Ausrichtung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012. Frist für die Stellungnahme ist der 17. März 2009. Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse und auf den Stand der internationalen Verhandlungen wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes unterbreiten.

Die Schweiz hat ein vitales Interesse an einer wirkungsvollen internationalen Klimapolitik. Um schwerwiegende Folgen für Mensch und Ökosystem zu vermeiden, dürfen die globalen Temperaturen nicht mehr als 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau steigen. Aus den Szenarien des zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) lässt sich ableiten, dass der weltweite Treibhausgasausstoss bis 2050 mindestens halbiert werden muss und bis Ende Jahrhundert je nach Entwicklung der Weltbevölkerung noch maximal 1 bis 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf betragen darf, damit dieses 2°C-Ziel erreicht wird. Heute emittiert die Weltbevölkerung 6,3 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf.

Ungeachtet der Fortschritte bei der Emissionsreduktion sind Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung sowohl in stark betroffenen Entwicklungsländern als auch in der Schweiz unumgänglich. Zu den Erfolgfaktoren des Klimaschutzes zählen auch die Bereitstellung emissionsarmer Technologien und deren Weiterentwicklung. Für Reduktions- und Anpassungsmassnahmen müssen national und international finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat die schweizerische Klimapolitik entsprechend dem internationalen Verhandlungsprozess auf vier Themenblöcken aufbauen: (1) Emissionsreduktion, (2) Anpassung, (3) Forschung und Innovation und (4) Finanzierung.

(1) Emissionsreduktion

Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion, die sich bezüglich Reduktionsziel und dem Anteil ausländischer Emissionsverminderungen unterscheiden:

• Die Variante „Verbindliche Klimaziele“ legt den Akzent auf Massnahmen im Inland und orientiert sich an den Zielen der EU.

• Die Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ legt den Akzent auf Massnahmen im Ausland und sieht frühestens ab dem Jahr 2030 die vollständige Kompensation der im Inland noch verbleibenden Emissionen durch ausländische Zertifikate vor.