Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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(2) Anpassung an die Klimaänderung
Als Land im sensiblen Alpenraum ist die Schweiz vom Klimawandel betroffen und muss sich mit geeigneten Massnahmen an die veränderten Temperaturen, Niederschläge und Wasserregimes anpassen. Der Bund koordiniert Massnahmen zur Anpassung an die Klimaerwärmung im Rahmen der Naturgefahrenprävention bereits heute. Die Risiken des Klimawandels umfassen aber nicht nur die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen. Sie beinhalten auch schleichende Veränderungen, welche die Ausbreitung von Krankheitserregern begünstigen oder durch ein verändertes Wasserregime die Landwirtschaft und Wasserkraft beeinträchtigen. Eine umfassende Analyse der Verletzlichkeit von Gesellschaft und Wirtschaft gegenüber der Klimaerwärmung, die Abschätzung der Risiken sowie die Ausarbeitung und Umsetzung geeigneter Massnahmen sind deshalb vordringlich. Gezielte Anpassungsmassnahmen können die Schadenskosten erheblich verringern. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist eine Abstimmung zwischen Bund, Kantonen und Privaten vordringlich.
(3) Forschung und Innovation
Der heutige Stand der Technik reicht für die Bewältigung des Klimaproblems nicht aus. Forschung und Innovation sind für die Weiterentwicklung klimafreundlicher Technologien elementar. Sie stärken zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb unter anderem Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Effizienzpotenzialanalysen in Unternehmen gezielt fördern können. Auf internationaler Ebene ist der Technologietransfer an die Entwicklungsländer ein wichtiges Element.
(4) Finanzierung
Bei der Variante „Verbindliche Klimaziele“ kann die Privatwirtschaft einen Teil ihrer Reduktionsanstrengung durch den Erwerb ausländischer Zertifikate erbringen. Die Menge und die entsprechenden Kosten sind im Rahmen des zugelassenen Kontingents von den privatwirtschaftlichen Entscheiden abhängig. Im Falle einer Erhöhung des 20%-Ziels auf einen Reduktionsbeitrag von minus 30% bis 2020 soll die zusätzlich verlangte Reduktionsanstrengung durch den Zukauf ausländischer Emissionszertifikate gedeckt werden. Der dafür notwendige zusätzliche Erwerb ausländischer Zertifikate würde bei heutigen Preisen rund 185 Mio. Franken pro Jahr kosten. Diese Ausgaben könnten durch eine Teilzweckbindung der Lenkungsabgabe gedeckt werden. Bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ werden ausländische Zertifikate im Umfang von rund 600 Mio. Franken erworben, die von den Importeuren finanziert und den Endkonsumenten als Preiserhöhung weitergegeben werden.
Variantenunabhängig diskutiert das Parlament gegenwärtig die PaIv. Hegetschweiler (02.473), die eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für die Finanzierung eines Gebäudesanierungsprogramms vorsieht. Die UREK-NR hat am 11. November 2008 beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Diese Finanzierung fügt sich in die Variante „Verbindliche Klimaziele“ ein, während bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ für die Weiterführung des Programms nach 2012 eine alternative Finanzierung gefunden werden müsste.
Variantenunabhängig sollen für gezielte Massnahmen im Bereich Forschung und Innovation Mittel im Umfang von maximal 20 Mio. Franken pro Jahr eingesetzt werden können, die aus einer allfälligen Versteigerung von Emissionsrechten bereitgestellt werden könnten. Zudem fallen Ausgaben zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen in der Schweiz sowie von Anpassungs- und Reduktionsmassnahmen im Ausland an.