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Vernehmlassung 2008/44: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit · 5 Seiten
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Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV)
vom … 2008
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 37b und 199 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19901 über die direkte Bundessteuer (DBG),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1Diese Verordnung regelt die Besteuerung von Liquidationsgewinnen einer steuerpflichtigen Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:
a. nach dem vollendeten 55. Altersjahr; oder
b. infolge Invalidität.
2Der Eintritt der Invalidität bestimmt sich nach Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19592 über die Invalidenversicherung.
3Sie gilt nicht für:
a. Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und andere Einkünfte, die nicht aus der Liquidation stammen;
b. Liquidationsgewinne, welche die steuerpflichtige Person nach Absatz 1 (steuerpflichtige Person) nach der Wiederaufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt.
Art. 2 Liquidationsjahr
Als Liquidationsjahr gilt das Geschäftsjahr, in dem die Liquidation abgeschlossen wird.
1 SR 642.11
2 SR 831.20
2008–2573