Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 40Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Abgasvorschriften für Schiffsmotoren).
Zum Thema Sicherheit gehört auch die Ausbildung und Prüfung der Schiffsführer. Um ein motorisiertes Schiff oder ein Segelschiff auf Schweizer Gewässern führen zu dürfen, ist grundsätzlich ein Schiffsführerausweis erforderlich. Ausgenommen von dieser Pflicht sind schwach motorisierte Schiffe und/oder solche mit kleiner Segelfläche. Auf diesem Gebiet gibt es bisher nur wenige international harmonisierte Standards.
Bei der Gefahrenabwehr wird auf spezifische Bestimmungen verzichtet
Fragen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr werden von den einzelnen Transportunternehmen oder -betrieben selbst behandelt; sie treffen auch allfällige Schutzmassnahmen. Spezifische Schutzbestimmungen für die Schifffahrt in der Schweiz liegen zurzeit nicht vor.