Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
• Romanshorn – Friedrichshafen
Diese vier Linien unterstützt die Eidgenossenschaft jährlich mit rund 2,5 Millionen Franken (2007). Die betroffenen Kantone steuern jährlich 1,1 Million Franken bei. Andere, eher lokale Fahrgastlinien werden ebenfalls von den Kantonen bzw. Gemeinden unterstützt.
2.3.5. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Schweizer Schutzstandard ist sehr hoch
Im Sport- und Freizeitsektor hat teilweise eine Angleichung des schweizerischen Rechtes an das europäische Recht stattgefunden. Es gibt jedoch einzelne Bereiche, in denen das Schweizer Binnenschifffahrtsrecht nicht angepasst wurde. Hierzu zählen vornehmlich umweltrelevante Themen, bei denen der Schweizer Standard über dem europäischen liegt. Diese Vorgehensweise wahrt einerseits die hohen Umweltstandards, führt aber andererseits zu Problemen mit der EU, namentlich im Bootshandel aus der Schweiz in die EU oder umgekehrt (technische Handelshemmnisse).
Die Schweiz war 1993 weltweit das erste Land, welches flächendeckend Abgasvorschriften für Schiffsmotoren einführte und damit den Schadstoffeintrag in die Umwelt aus dem Betrieb von Schiffsmotoren beschränkte58. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zum umweltverträglichen Betrieb der motorisierten Schiffe und insbesondere der Sportschifffahrt geleistet.
Bei den Umweltstandards erfolgt eine Angleichung zwischen den schweizerischen und europäischen Standards
Wie bereits mehrmals festgestellt, wird auch hier der Einfluss der EU zunehmend spürbar. So hat die Schweiz im Juni 2007 die Abgasvorschriften für Schiffsmotoren an europäische Standards angepasst. Zudem wurde in der Schweiz eine Partikelfilterpflicht für neue, gewerbsmässig betriebene Schiffe eingeführt, womit der Eintrag der krebserzeugenden Partikel in die Luft markant reduziert wird. Die BSV enthält weiter umweltrelevante Bestimmungen, wie z.B. eine Begrenzung der Geräuschemissionen der Schiffe oder das Verbot zum Befahren sensibler Wasserflächen.
2.3.6. Technische Sicherheit und Gefahrenabwehr
Bei der technischen Sicherheit erfolgt eine Angleichung zwischen schweizerischen und europäischen Standards
Sicherheitsaspekte werden hauptsächlich in der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, 747.201.1) und der Schiffbauverordnung (SBV, 747.201.7) behandelt. Hier strebt die Schweiz seit vielen Jahren einen hohen technischen Sicherheitsstandard der Schiffe an. Nachdem die EU auf diesem Gebiet in den letzten Jahren vermehrt aktiv geworden ist, wurde das Schweizer Regelwerk auf diesem Gebiet zunehmend von europäischen Richtlinien beeinflusst.
Das hängt damit zusammen, dass der weitaus überwiegende Anteil an Sport- und Freizeitschiffen aus dem europäischen Ausland in die Schweiz gelangt. Eine Angleichung an den europäischen Standard drängt sich daher auf, zumal auch das Sicherheitsniveau in der Regel mindestens dem Schweizer Standard entspricht.
Etwas anders verhält es sich im Bereich der Fahrgastschifffahrt. Hier weichen die Anforderungen an eine sichere Schifffahrt auf den Seen teils von den auf die Flussschifffahrt fokussierten EU-Richtlinien ab. Jedoch wird eine Angleichung dort vorgenommen, wo diese sinnvoll erscheint (zum Beispiel
58 Umweltaspekte werden hauptsächlich in der BSV und der SBV behandelt.