Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

Wasserwegen sind Engpässe auf dem Rhein abzubauen. So kann der Verkehrsfluss von und ab der Schweiz erhöht werden. Dies geschieht über die Optimierung der Transportkette (Hafeninfrastrukturen, Umschlagssysteme), die Sicherung der Fahrrinnen und der Freihaltung des Hochrheins bis zur Aaremündung für eine allfällige spätere Schiffbarmachung.

Die Eidgenossenschaft wird sich wie bisher an der Finanzierung von Verbesserungen der Wasserstrasseninfrastruktur und der Hafenanlagen (Terminals, Hafenbahnen) beteiligen.

¾ Aktiv an den Normierungsprozessen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz teil-

nehmen

Die Schifffahrt ist sicher und umweltfreundlich. Diese Vorteile sollen gewahrt bleiben. Um das vorbildliche Sicherheitsniveau in der Rheinschifffahrt aufrechtzuerhalten, nimmt die Schweiz aktiv an den Normierungsbestrebungen auf internationaler Ebene teil (ZKR, UNECE).

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass der gegenwärtige Stand der Gesetzgebung und der geltenden Vorschriften mindestens gewahrt bleibt. Der Schwerpunkt liegt insbesondere bei der Sicherheit im Gefahrgütertransport.

¾ Die Zusammenarbeit mit den internationalen Gremien verstärken

Die Schifffahrt ist stark abhängig von internationalen Abkommen. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet nur einen bescheidenen Einfluss. Jede Handlung bedingt in der Folge gemeinsame und koordinierte Massnahmen sowohl europa- wie weltweit und über die Landesgrenzen hinaus (Deutschland, Frankreich).

Der Bundesrat bekräftigt den Willen, die Schweizer Präsenz in verschiedenen internationalen Gremien, die für die Fragen der Schifffahrt zuständig sind (ZKR, IMO, UNECE), aufrechtzuerhalten und, wo notwendig, zu verstärken.

Bei der Rheinschifffahrt ist die Wahrung der Schweizer Interessen wichtig. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen beim europäischen Wasserstrassennetz und die Folgen, die sich daraus für die gesetzgebenden Behörden – insbesondere für die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ergeben könnten, aufmerksam.

4.2. Umsetzung

Die Schlussfolgerungen des vorliegenden Berichts bedingen grundsätzlich keine Änderung von bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Planungsinstrumenten. Was die bestehenden Planungsinstrumente betrifft, könnte allein der Sachplan Verkehr durch einen Teil zur Schifffahrt ergänzt werden.

Im Einzelfall werden in den folgenden Bereichen besondere Umsetzungsmassnahmen getroffen:

¾ Bürgschaftskredite für die Schweizer Hochseeflotte

Seit vielen Jahren kann die Hochseehandelsflotte der Schweiz die Vorteile von Bürgschaftskrediten in Anspruch nehmen. Dieses System hat sich als tauglich erwiesen und soll weitergeführt werden. Das Parlament verlängerte soeben den entsprechenden Rahmenkredit bis ins Jahr 2017.

¾ Abgeltung an die Operateure im Kombinierten Verkehr

Der Bund leistet Abgeltungen an die Operateure des kombinierten Verkehrs, unabhängig vom Verkehrsträger (Schiene oder Binnenschifffahrt). Diese aktuell gültige Praxis wird vorbehaltlich anderem Beschluss des Parlamentes weitergeführt.

¾ Finanzielle Unterstützung für den Bau von Umschlagsanlagen