Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 58Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

Im Bereich Infrastrukturen stehen nur vereinzelt Ausbauten zur Debatte

Die Freihaltung für eine Rhein-Rhone-Verbindung über die Schweiz wurde mit der Elimination der Freihaltung der Aare anlässlich der Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG)71 im Jahr 1996 faktisch aufgegeben.

Heute steht auch die Aufgabe der Freihaltung der Neuenburger-Genfersee-Verbindung durch den Kanton Waadt zur Diskussion. So werden heute für eine Rhein-Rhone-Verbindung durch die Schweiz vom Bund nur noch der Rhoneabschnitt von Genf bis zur Landesgrenze und der Rhein von der Aaremündung bis Basel freigehalten72. Das heisst nicht, dass ein zukünftiger Ausbau der Aare unmöglich ist. Es ist aber mit erheblich höheren Kosten auf den nicht mehr frei gehaltenen Abschnitten zu rechnen.

Je nach Bereich sind Massnahmen seitens des Bundes unterschiedlich zu beurteilen

In der Vergnügungsschifffahrt sollten die Handlungsfelder des Bundes nicht ausgeweitet werden, sondern sich wie bis anhin auf das Festlegen der Rahmenbedingungen für die Sicherheit (Verkehrsregeln) und den Umweltschutz beschränken.

In der Güterschifffahrt wurden die Rationalisierungsbemühungen durch den Wegfall der Treibstoffzollrückerstattung für Güterschiffe ab 1994 mindestens teilweise neutralisiert.

Die Fahrgastschifffahrt ist im touristischen Bereich nicht Sache des Bundes. Hingegen könnten bei der nichttouristischen Personenbeförderung Überlegungen angestellt werden, welchen Platz das Schiff in bestimmten Agglomerationen oder bei zwischenstädtischen Verbindungen in Ergänzung zu anderen Verkehrsträgern einnehmen soll. In diesem Fall käme der öffentlichen Hand eine Förderrolle beim Festlegen der Rahmenbedingungen und bei der Entwicklung solch alternativer Verkehrsdienste zu.