Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/68: 02.440 Parlamentarische Initiative. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen · 6 Seiten
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Aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wird der Vorschlag insbesondere mit der Begründung, dass mit der bestehenden Privilegierung derjenige geschützt werden soll, der auf ein regelmässiges Erwerbseinkommen angewiesen ist, was für sämtliche Arbeitnehmer zutreffe. Der Arbeitnehmende richte seine individuellen Verhältnisse auf den ihm zur Verfügung stehenden Verdienst ein, und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb besser Verdienende einen geringeren Schutz ihres individuellen Lebensunterhalts geniessen sollen als andere Arbeitnehmer. Abgelehnt wird der Vorschlag auch deswegen, weil damit der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger verletzt werde (centre patronal). Auch die Mitarbeiter in den höheren Lohnklassen seien abhängig, vorleistungspflichtig und hätten in der Regel keine oder nur eine beschränkte Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeit auf das Unternehmen (BL; SAV). Letztlich liege hier ein weiterer verdeckter Angriff auf die hohen Löhne und keine Massnahme mit dem Ziel der Gleichbehandlung der verschiedenen Gläubiger vor (FER).
Abgelehnt wird der Vorschlag auch deswegen, weil die dem Privileg unterstehenden Arbeitnehmer, die in einem Subordinationsverhältnis stehen, anders als etwa ein Lieferant, nicht einfach umdisponieren, Sicherheiten verlangen oder die Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner ohne Weiteres abbrechen könnten. Zuletzt könne es für ein Unternehmen, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde, äusserst schädlich sein, wenn die gut qualifizierten Arbeitnehmenden das Unternehmen verlassen, weil sie um ihren Lohn fürchten müssen (economiesuisse; SAV).