Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten

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Übersicht

Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Mit dem Konzept "Eingliederung vor Rente" kann die Anzahl neuer IV-Renten gesenkt werden, was längerfristig zu einer durchschnittlichen jährlichen Reduktion der Ausgaben der IV von rund 500 Millionen Franken führt. Zusätzlich zur 5. IV-Revision hat das Parlament am 13. Juni 2008 die IV-Zusatzfinanzierung verabschiedet. Mit Beschluss vom 12. Juni 2009 hat das Parlament das Datum des Inkrafttretens der auf sieben Jahre befristeten Anhebung der Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2011 angepasst. Diese Vorlage wird am 27. September 2009 Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Dank der 5. IV-Revision kann das jährliche Defizit stabilisiert und die Verschuldung gebremst werden. Mit der Zusatzfinanzierung werden durch eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze Mehreinnahmen für die Invalidenversicherung in der Höhe von ungefähr 1,1 Milliarden Franken pro Jahr erwartet. Zudem werden die Schuldzinsen in Höhe von etwa 360 Millionen Franken pro Jahr vom Bund übernommen. Dadurch hat die IV während sieben Jahren eine ausgeglichene Rechnung und die Verschuldung wird in diesem Zeitraum sogar leicht abnehmen. Damit ist die Grundlage für eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung gelegt. Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung ab dem Jahr 2018 wird das jährliche Defizit jedoch erneut auf ca. 1,1 Milliarden Franken ansteigen. Weitere Reformmassnahmen erweisen sich deshalb als unumgänglich. In diesem Sinne hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis zum 31. Dezember 2010 eine Botschaft zur 6. IV-Revision zu erarbeiten, welche insbesondere auf eine Sanierung der IV durch Senkung der Ausgaben ausgerichtet werden soll. Die Sanierung der IV soll in zwei Schritten angegangen werden. Mit der vorliegenden Vorlage zum ersten Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision werden eher kurzfristig zu realisierende Massnahmen, welche folgende Hauptziele verfolgen, an die Hand genommen.

‚ Eingliederungsorientierte Rentenrevision

‚ Neuregelung des Finanzierungsmechanismus

‚ Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln

‚ Einführung eines Assistenzbeitrags

Weitere, längerfristig zu realisierende Massnahmen werden in einem zweiten Schritt gemäss der Vorgabe des Parlamentes bis Ende 2010 angegangen.

Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Die eingliederungsorientierte Rentenrevision reduziert die Zahl der Renten im Vergleich zum heutigen Bestand um rund 5 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Wiedereingliederung von Personen mit Eingliederungspotenzial aktiv gefördert. Diese werden durch persönliche Beratung, Begleitung und weitere spezifische Massnahmen gezielt auf eine Wiedereingliederung vorbereitet. Ergänzend dazu werden folgende Schutzmechanismen festgelegt: Besitzstand der Rente während der Durchführung von Massnahmen, Regelung bei erneuter Verschlechterung der Situation nach erfolgreicher Eingliederung, Koordination mit der

2. Säule und der Unfallversicherung. Im Vergleich zu heute wird das Rentenrevisionsverfahren differenzierter und einzelfallbezogen ausgestaltet: Personen mit Eingliederungspotenzial werden aktiv gefördert; Personen, bei denen eine Wiedereingliederung keinen Sinn macht - sei es aufgrund ihres Leidens oder aus