Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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und Rabatten, die heute ohne Gegenleistung für die Versicherten gelten, erzielt werden. Durch diese Änderung werden die Vertreter der Hilfsmittelbranche nicht mehr dazu verleitet, immer die teuersten Hilfsmittel verkaufen zu wollen. Der Wettbewerb beim Erwerb von Hilfsmitteln ermöglicht der IV, jährlich 35 bis 50 Millionen Franken zu sparen.
Durch diese Massnahmen verbessert sich die Jahresrechnung der IV im Durchschnitt um 425 Millionen Franken pro Jahr (2012-2027). Ab dem Jahr 2018, nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung, beträgt die Verbesserung der IV-Rechnung durchschnittlich rund 570 Millionen Franken pro Jahr (Zeithorizont 2018 - 2027). Dadurch kann das Defizit der IV, das ohne weitere Massnahmen ab dem Jahr 2018 erneut auf 1,1 Milliarden Franken anwachsen würde, ab diesem Zeitpunkt praktisch halbiert werden. Damit kommt eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung in den Bereich des politisch Machbaren.
Assistenzbeitrag
Gleichzeitig zur finanziellen Konsolidierung erfolgt ein kostenneutraler Umbau des Leistungssystems im Bereich der Hilflosenentschädigung. Zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung soll eine neue Leistung - der Assistenzbeitrag - eingeführt werden. Menschen mit einer Behinderung, welche für die zur Alltagsbewältigung benötigte Hilfe Drittpersonen anstellen, erhalten dazu einen Assistenzbeitrag von 30 Franken pro Stunde. Der Umfang des Assistenzbeitrags wird aufgrund des individuellen Hilfebedarfs festgelegt und beträgt im Durchschnitt 1'100 Franken pro Monat. Erwartet werden rund 3'000 Bezügerinnen und Bezüger. Mit dieser Massnahme werden die Voraussetzungen verbessert, trotz einer Behinderung zu Hause wohnen zu können und pflegende Angehörige zu entlasten. Und weil die Hilfe stärker an die Bedürfnisse der Menschen mit einer Behinderung angepasst ist, können diese sich besser in die Gesellschaft und die Berufswelt integrieren.
Der Assistenzbeitrag verursacht Kosten in der IV von jährlich 48 Millionen Franken und Einsparungen bei Kantonen und Gemeinden durch Heimaustritte und vermiedene Heimeintritte von rund 60 Millionen Franken (Zeithorizont 2012- 2027). Ein Teil der Einsparungen von Kantonen und Gemeinden soll zugunsten der IV ausgeglichen werden. Dies erfolgt durch eine entsprechende Reduktion der Hilflosenentschädigung der IV für Erwachsene im Heim. Diese Reduktion der Hilflosenentschädigung wird durch die Kantone via Ergänzungsleistungen ausgeglichen. Der Assistenzbeitrag verursacht auf diese Art sowohl für die IV als auch für Kantone und Gemeinden keine Mehrkosten.