Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten
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Politische Parteien
CVP, CSP, EDU, Grüne und PST äussern sich explizit befürwortend zum Assistenzbeitrag im Grundsatz. Sowohl die SVP als auch die Grünliberale Partei der Schweiz können dem Assistenzbeitrag zustimmen, sofern er kostenneutral oder besser noch mit Einsparungen zu Gunsten der IV umsetzbar ist. Deshalb fordert die SVP den Assistenzbeitrag nur dann zu gewähren, wenn Dank diesem auf eine Betreuung in einer Heiminfrastruktur verzichtet werden kann.
Wirtschaftsverbände
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband Dachorganisation KMU des Kantons Luzern unterstützen die Ziele der neuen Leistung Assistenzbeitrag. Ihnen scheint sie für die IV finanziell tragbar, wenn die Kostenneutralität als unabdingbare Voraussetzung gegeben ist. Dem schliesst sich auch le centre patronal an: « La contribution d’assistance ne suscite pas d’objection de notre part. » Während der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste im Assistenzbeitrag nicht primär die Erfüllung eines Sparziels sieht, ist der Schweizerische Gewerbeverband der Ansicht, dass auch in diesem Bereich ein gewisser Sparbeitrag geleistet werden muss und beantragt deshalb eine Einsparung von mindestens 20 %. Sollte nicht auf dieses Anliegen eingegangen werden, müsste zumindest sichergestellt werden, dass die Zusage einer kostenneutralen Umgestaltung auch tatsächlich eingehalten wird. Dazu braucht es gemäss Gewerbeverband klarer Bestimmungen
Versicherungsorganisationen
Die IV-Stellenkonferenz weist auf die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Erhöhung der Komplexität der Durchführung der Versicherung hin und bittet darum, den ermittelten Personalbedarf im Auge zu behalten. Deswegen möchte sie beliebt machen, dass die Ressourcen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten zur Verfügung gestellt werden, da die Rekrutierung und Ausbildung der Fachkräfte (Abklärungspersonen) eine längere Vorlaufzeit brauchen. Ferner weist die IVSK auf die fehlenden Koordinationsbestimmungen bei gleichzeitigem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV und der UV/MV hin. Santésuisse fordert, dass Massnahmen, welche zur finanziellen Sicherheit der IV keinen Beitrag leisten können, erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden sollen, selbst wenn sie, wie es beim Assistenzbeitrag der Fall ist, den Rentenbeziehenden ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband schafft der Vorschlag des Assistenzbeitrages Abgrenzungsschwierigkeiten mit den Leistungen der Krankenversicherung.
Behindertenorganisationen
Von der Berhinderten-Selbsthilfe Schweiz (Agile) (und ebenso der Schweizerischen Gesellschaft für Muskelkranke) wird sehr begrüsst, dass die Abklärungen für die Berechnung des Assistenzbedarfs bedeutend differenzierter durchgeführt und den individuellen Bedürfnissen angepasst werden als bei den bisher relativ schematisch vorgenommenen Abklärungen für die Hilflosenentschädigung. Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung hingegen kann eine Vorlage, die für Menschen mit einer geistigen Behinderung derart im Ungleichgewicht ist, nicht akzeptieren und fordert eine Verbesserung der Vorlage im Sinne, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung einen Assistenzbeitrag beanspruchen können. Da sich Integration Handicap als Dachorganisation für die rechtsgleiche Behandlung aller Personen mit einer Behinderung in der IV, unabhängig von der Art der Behinderung einsetzten, lehnt sie eine Ungleichbehandlung von Versichertengruppen bei der Ausgestaltung von Leistungen ab, wie dies bei den Vorschlägen zum Assistenzbeitrag der Fall ist. Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft und die Fédération Suisse des sourds präzisieren diesen Aspekt wenn sie schreiben, das vorliegende Modell schränke die Bezugsgruppe auf eine kleine Gruppe von hochqualifizierten Körperbehinderten, bzw. auf mobilitätsbehinderte Menschen ein. In die gleiche Richtung zielt die Bemerkung der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, die schreibt, die Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Behinderungsarten werde mit dem vorliegenden Entwurf nicht garantiert. Für die Fachstelle Assistenz Schweiz hingegen, eröffnet der Assistenzbeitrag einen Mittelweg zwischen herkömmlichen professionellen Pflege-