Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten

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Diese Aspekte berühren die Interessen sehr vieler, zum Teil auch unterschiedlicher Beteiligter, welche sich dann auch dazu äussern. Kann kein Kanton dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmen, halten die Grünliberale Partei, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Bauernverband die in der Vorlage aufgeführten Anspurchsvoraussetzungen für sinnvolle Abgrenzungskriterien. Und auch die IV-Stellenkonferenz kann den Vorschlag im Licht der Erfahrungen aus dem Pilotversuch nachvollziehen. Angesichts der hohen Anzahl an Behindertenorganisationen und „Übriger“, die sich dagegen äussern, resultiert insgesamt die Ablehnung des Vorschlags.

Kantone

Ganz grundsätzlich und sozusagen „aspekteübergreifend“ äussert sich FR, wenn der Kanton schreibt: Cette nouvelle prestation ne paraît pas en mesure d'atteindre la population-cible, mais de plus, elle semble basée sur une méconnaissance du terrain. Ces conditions ne peuvent être remplies par la plupart des personnes résidant dans un home. Les personnes souffrant de handicap psychique ne disposent pas d'une allocation pour impotent, et celles qui sont en situation de handicap mental n'ont très souvent pas l'exercice de leurs droits civils. » VS äussert sich zur Voraussetzung, dass jemand zu Hause leben und handlungsfähig im Sinne von Art. 13 ZGB sein muss, um den Assistenzbeitrag beantragen zu können wie folgt : « Rappelons également qu'une grande partie des personnes placées en institution ne touchent pas forcément d'allocation pour impotence (handicap psychique) et sont majoritairement sous tutelle (handicap mental). Toutes ces personnes seraient exclues de la

prestation qui se limiterait ainsi majoritairement aux personnes souffrant de lésions du système

locomoteur ou de sclérose en plaque. » NE lädt den Bundesrat ein, à prévoir des dérogations,

notamment pour les mineurs qui ont pu bénéficier du projet pilote FASSIS. SH fordert, der Ausschluss von nicht handlungsfähigen Personen sei aufzuheben.

Politische Parteien

Für die Grünen ist das vorliegende Modell viel zu eng und einschränkend auf Körperbehinderte gefasst. Sie fordern, dass auch Minderjährige in das Modell des Assistenzbeitrages eingebunden werden können, wenn deren Eltern die mit dem Arbeitgebermodell verbundene Eigenverantwortung zu übernehmen im Stande sind. Auch die CSP setzt sich dafür ein, dass sowohl beschränkt Urteilsfähigen wie auch Minderjährigen Zugang zum Assistenzbeitrag gewährt wird. Die SP plädiert dafür, à nuancer la disposition légale afin que des personnes restreintes dans leur capacité de discernement ainsi que les mineurs aient accès à la contribution d’assistance dès sa mise en œuvre.

Wirtschaftsverbände

Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste lehnt das Kriterium der Handlungsfähigkeit im Sinne von Art. 13 ZGB ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht nicht, wie Unmündige und Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit das Arbeitgebermodell umsetzen könnten und empfiehlt grösste Zurückhaltung bezüglich der Delegation an den Bundesrat gemäss Abs. 2.

Behindertenorganisationen

Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich ist dagegen, dass Personen mit psychischer und geistiger, aber auch mit Seh- und Hörbehinderung wegen mehrheitlich fehlendem Anspruch auf Hilflosenentschädigung, beziehungsweise fehlender Handlungsfähigkeit von vornherein ausgeschlossen werden. Für sie ist dieser Ansatz erheblich benachteiligend. Zum gleichen Schluss kommt auch die Fédération Suisse des Sourds, wenn sie schreibt: „Leider kann vom Assistenzbudget nur profitieren, wer eine Hilflosenentschädigung erhält. Gehörlose - und noch mehr Hörbehinderte - erfüllen die Anforderungen an eine Hilflosenentschädigung nicht, wenn sie „nur" gehörlos sind. Von den sechs alltäglichen Verrichtungen, welche die Hilflosigkeit definieren, sind sie einzig im Bereich „Kontakt mit der Umwelt" betroffen, was für eine Hilflosigkeit nicht genügt. Damit fallen weit über 95% der Gehörlosen und Hörbehinderten von vornherein ausser Betracht.“ Dieselbe Argumentation findet sich – stellvertretend für viele auch bei der Schweizerischen Stiftung Pro Mente Sana: „Diese Bedingung einer Hilflosenentschädigung wäre an sich sinnvoll, wenn nicht der Zugang zur Hilflosenentschädigung selber heute für psychisch kranke Menschen noch diskriminierend gestaltet wäre. Es ist deshalb nötig, dass die Diskriminierungen im System der Hilflosenentschädigung korrigiert werden, damit die Anknüpfung des