Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 68 Seiten

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schlagenen Finanzierung „stillschweigend“ zustimmt, äussert sich die CVP nicht grundsätzlich dagegen, fordert aber, dass bei der Finanzierung des Assistenzbeitrags der administrative Aufwand bei den Ausgleichskassen angemessen bleibe. Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesslich unterstützt die Einführung des Assistenzbeitrags in der vorgeschlagenen Form unter der Voraussetzung der Kostenneutralität.

Nicht einverstanden waren in erster Linie die Kantone und die Behindertenorganisationen

Kantone, Städteverband

Von sehr vielen Kantonen wurde bemängelt, dass die Kostenneutralität nur für den Bund, nicht aber für die Kantone und die Gemeinden gelte: VD: l’exigence du Conseil fédéral selon laquelle

l’introduction du budget d’assistance ne doit pas entraîner de frais supplémentaires pour la

Confédération doit être appliqué de manière analogue pour les cantons und VS: Les économies des cantons seront extrêmement faibles, voir nulles. Im Weiteren werden die dem Szenario hinterlegten Annahmen bezweifelt: Für AG beispielsweise ist die Annahme von 1000 Heimaustritten innerhalb der nächsten 15 Jahre unrealistisch und für das Ausweisen eins positiven Saldos zugunsten der Kantone nicht seriös. SG weist darauf hin, dass die Verantwortung für individuelle Leistungen der IV gemäss NFA beim Bund liege. Zusammenfassend sei hier noch BL zitiert: „Die Assistenzbeiträge sollen zusätzlich zur Hilflosenentschädigung der IV ausgerichtet werden. Sie werden deshalb etwas kosten. Die Kompensation mit der Reduktion der Hilflosenentschädigung der IV im Heim ergibt sich nur dann, wenn die Prognosen über die Heimaustritte und die Beanspruchung der Assistenzbeiträge sich erfüllen. Die entsprechenden Berechnungen sind nicht zu verifizieren und dürften sich auch ex post höchstens halbwegs zu-verlässig darstellen lassen, falls eine solche Berechnung technisch überhaupt möglich ist. Dem übergeordneten Ziel der finanziellen Sanierung der IV läuft die Aufnahme einer neuen Leistungsart diametral entgegen.“

Politische Parteien und Versicherungsorganisationen

Als neues Argument ist hier dasjenige der CVP zu erwähnten, welche fordert, dass bei der Ausgestaltung der Finanzierung des Assistenzbeitrages der administrative Aufwand bei den Ausgleichskassen angemessen bleibt. In diesem Sinne äussert sich auch die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen. Wie bereits die Kantone sieht auch

der Schweizerischen Versicherungsverband die Kostenneutralität besonders auch für die Krankenversicherer als nicht gegeben und hält fest, die finanziellen Konsequenzen der neuen Leistungen seien zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar und auch über die Erreichung der gesteckten Ziele könne heute nur gemutmasst werden.

Behindertenorganisationen und Übrige

Pro Infirmis – stellvertretend für viele – spricht sich für die Einführung des Assistenzbeitrages ohne die Auflage der Kostenneutralität aus. Mit dem Assistenzbeitrag werde auch die gesellschaftliche und berufliche Integration von Menschen mit einer Behinderung unterstützt. Im Weiteren hält Pro Infirmis fest, dass aufgrund vergangener Erfahrungen mit Kostenprognosen des BSV vermutet werden könne, dass diese für die Kosten des Assistenzbeitrages zu hoch seien. Auch aus dieser Sicht könne das Modell, sogar ohne zusätzlich Kosten, liberaler zugunsten Behinderter ausgestaltet werden. Die DOK akzeptiert nicht, dass der Bundesrat den neuen Assistenzbeitrag völlig kostenneutral einführen will, sondern verlangt, dass der Zugang zum Assistenzbeitrag geöffnet wird, auch wenn damit in beschränktem Mass höhere Kosten entstünden. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter vertritt die Auffassung, dass diese neue Leistung die gesamte Gesellschaft etwas kosten darf. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll nicht nur im Rahmen von abstrakten Gleichstellungskonzepten gedacht und im Rahmen von Mitwirkungspflichten verlangt, sondern im realen Leben verwirklicht werden. INSOS Schweiz fordert, dass die Kosten des Assistenzbeitrages einzig der Bund zu tragen habe. Der NFA-Grundsatz „institutionelle Kosten dem Kanton, individuelle dem Bund" dürfe nicht durchbrochen werden. Ebenso äussert sich CURAVIVA. Die Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen weist auf die Zusatzkosten im Bereich der Krankenversicherung hin, für welche der Kostenkorridor sichergestellt werden muss. Auch wenn der Grundsatz nachvoll-