Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten

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DBG StHG

der steuerpflichtigen Person im Verhältnis der Aktiven verteilt.

nicht überwiegend vermie- Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1

tete Zweitliegenschaft Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG

d.h. weniger als die Hälfte Art. 21 Art. 7 Abs. 1, erster Satz

der möglichen Nutzungs- Aufhebung der Besteuerung des Eigenmietwertes wie DBG

dauer (Bsp: 365 Tage

minus Renovationsdauer Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3

geteilt durch 2) • Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG

Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen

Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis

Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt inhaltlich unverändert

Art. 32b Abs. 3 Art. 9 Abs. 1

Abzug der Liegenschaftskosten (Unterhaltskosten, die Kos- wie DBG

ten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften,

die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung

durch Dritte) anteilsmässig im Verhältnis der Miet- und

Pachtdauer zur Eigennutzung.