Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 41 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht
DBG StHG
der steuerpflichtigen Person im Verhältnis der Aktiven verteilt.
nicht überwiegend vermie- Art. 21 Bst. a Art. 7 Abs. 1
tete Zweitliegenschaft Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen sind steuerbar. wie DBG
d.h. weniger als die Hälfte Art. 21 Art. 7 Abs. 1, erster Satz
der möglichen Nutzungs- Aufhebung der Besteuerung des Eigenmietwertes wie DBG
dauer (Bsp: 365 Tage
minus Renovationsdauer Art. 32a Abs. 1 Art. 9 Abs. 3
geteilt durch 2) • Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle • wie DBG
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
• Delegation an EFD zur Festlegung der Anforderungen • Delegation an EFD in Zusammenarbeit mit den für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Kantonen Anforderungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen festzulegen
Art. 32a Abs. 2 Art. 9 Abs. 3bis
Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt unverändert Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt inhaltlich unverändert
Art. 32b Abs. 3 Art. 9 Abs. 1
Abzug der Liegenschaftskosten (Unterhaltskosten, die Kos- wie DBG
ten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften,
die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung
durch Dritte) anteilsmässig im Verhältnis der Miet- und
Pachtdauer zur Eigennutzung.