Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 8 Seiten
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Schweiz / Centre Patronal (CP) / Fédération des Entreprises Romandes (FER) / Treuhand-Kammer/Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten (Treuhand-Kammer) / Schweizerischer Treuhänder-Verband (Treuhand Suisse) / Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) / Schweizerischer Hauseigentümerverband (HEV) / Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) / Fédération romande immobilière (FRI) / Schweizerischer Mieterinnen und Mieterverband, Zentralsekretariat
Deutschschweiz (SMV/D) / Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen / Konferenz der Gemeindepräsidenten/innen von Ferienorten im Berggebiet / Prométerre / Domus Antiqua Helvetica / bauenschweiz / Stiftung Landschaftsschutz / Chambre genevoise immobilière (CGI) / Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève (CCIG) / Steuerfachleute Aargauer Gemeinden / suissetec / Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) / Union Suisse des professionnels de l'immobilier (USPI Suisse) / Seilbahnen
Schweiz / Gemeinde Sils i.E. / Hausverein Schweiz (33)
2.5 Privatpersonen
Bruhin, Krummenacher, Habegger (3)
3. Die Vernehmlassungsvorlage
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates (modifizierter Systemwechsel) sieht vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufzugeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten mit zwei Ausnahmen (zeitlich und betragsmässig limitierter Schuldzinsen-Abzug bei Ersterwerb sowie Abzug der Kosten für qualitativ besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen)
abzuschaffen. Schuldzinsen können künftig nur noch im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Da für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen kann, wird zudem eine kantonale Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften vorgeschlagen (Zweitliegenschaftssteuer).
Dieses Vorhaben bedingt verschiedene Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11), im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) und im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30).
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Grundsatz des modifizierten Systemwechsels
4.1.1 Ablehnung
17 Kantone (AI, BE, BS, BL, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SZ, TI, VD, VS, ZG), die SVP, die Grünen und 21 Organisationen (HEV, SGB, SGV, SBVg, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Treuhand-Kammer, Prométerre, CP, FER, -FRI, SVIT, Domus Antiqua Helvetica, bauenschweiz, Stiftung Landschaftsschutz, CGI, CCiG, Städtische Steuerkonferenz, Steuerfachleute Aargauer Gemeinden, USPI Schweiz, Seilbahnen Schweiz, Gemeinde Sils i.E) lehnen den Gegenvorschlag des Bundesrates (modifizierter Systemwechsel) ab.
Begründung:
- der Gegenvorschlag bringt keine Vereinfachung, die Neuregelung ist im Gegenteil aufwändig und kompliziert;
- der Gegenvorschlag beinhaltet keine adäquate Wohneigentumsförderung für Neuerwerber und junge Familien;