Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/100: Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung) · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Begründung:

- die Neuregelung wird bejaht. Bei steuerbarem Vermögensertrag stellen Schuldzinsen Gewinnungskosten dar;

- die Regelung ist einfach und praktikabel. Es wäre allerdings sachgerechter, die Schuldzinsen im Verhältnis der Aktiven zu verlegen;

- die Vermögenserträge aus indirekter Teilliquidation und Transponierung nach Art. 20a DBG resp. Art. 7a StHG müssen bei der Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen berücksichtigt werden.

4.4 Zweitliegenschaftssteuer

4.4.1 Ablehnung

17 Kantone (AI, BE, BS, BL, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, VD, VS, ZG), die FDK, die Grünen und 14 Organisationen (HEV, SGB, Economiesuisse, SAV, Treuhand-Kammer, Zentralschweizerische Vereinigung diplomierter Steuerexperten, CP, FER, SVIT, CCiG, Stiftung Landschaftsschutz, USPI Schweiz, Seilbahnen Schweiz, VSEI) lehnen die Zweitliegenschaftssteuer ab.

Begründung:

- es ist offen, ob die Regelung verfassungskonform ist;

- die Überwälzung der Kosten für zielgerichtete Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie des Schuldzinsenabzugs auf den Wohnsitzkanton ist nicht akzeptabel;

- es wird eine Disharmonisierung geschaffen (keine Zweitliegenschaftssteuer beim Bund);

- die Regelung ist zu kompliziert und zu aufwändig;

- die Problematik der "kalten Betten" wird verschärft, da die Vermietung unattraktiver wird;

- die Besteuerung auf Bundesebene müsste von der Nutzung der Zweitwohnung abhängig gemacht werden, insbesondere um die schlecht genutzten Zweitwohnungen nicht gegenüber den vermieteten Wohnungen zu privilegieren.

4.4.2 Zustimmung mit Vorbehalten

7 Kantone (AG, AR, GR, SO, UR, TG, ZH), die FDP.Die Liberalen, die CVP, die EDU und 7 Organisationen (SSV, Treuhand Suisse, SAB, SGemV, SMV/D, Konferenz der Gemeindepräsidenten/innen von Ferienorten im Berggebiet, Gemeinde Sils i.E) stimmen der Zweitliegenschaftssteuer mit Vorbehalten zu.

Begründung:

- die Kompensation des Steuerausfalls der Tourismuskantone wird begrüsst, die vorgeschlagene Lösung führt aber zu kantonalen Ungleichheiten und zu einer Verkomplizierung;

- die Verfassungsmässigkeit muss geklärt werden;

- die vertikale Steuerharmonisierung wird nicht eingehalten;

- bei Zweitliegenschaften soll die Eigenmietwertbesteuerung beibehalten werden;

- die Sondersteuer ist eine zwingende Voraussetzung, um der Vorlage insgesamt zustimmen zu können;

- die Sondersteuer soll als Kann-Vorschrift ausgestaltet sein.