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Vernehmlassung 2009/110: Änderung der Saatgutverordnung · 4 Seiten
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Entwurf vom 10. November 2009
Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Saatgut-Verordnung) Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Saatgut-Verordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Kurztitel
Vermehrungsmaterial-Verordnung
Art. 1 Abs . 1
1Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen regelt diese Verordnung die gewerbsmässige Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Material) zum Zweck der gewerbsmässigen Nutzung:
a. in der Landwirtschaft;
b. von Futterpflanzen, die nicht für den landwirtschaftlichen Gebrauch bestimmt sind;
c. von Zierpflanzen.
Art. 2 Bst. b und c
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
b. Inverkehrbringen: der Verkauf, der Besitz im Hinblick auf den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf und jede Überlassung, Lieferung oder Übertragung von Material an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich ;
c. Produktion: jedes Herstellen, einschliesslich der Aufbereitung, mit Ausnahme der Aufbereitung der eigenen, zum Eigengebrauch bestimmten Produktion in einem Landwirtschaftsbetrieb;
1 SR 916.151
2010–......