Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Gründe für die Renten- und Kostenzunahme1
Verschiedenste Faktoren haben zu einem Renten- und Kostenwachstum und letztlich zu einer Fehlentwicklung in der IV geführt. Dazu gehören die Koordinationsprobleme im Sozialversicherungssystem, die schwache Aufsicht, die Praxis der Rentenzusprechung zugunsten der Versicherten sowie neue Formen psychischer Erkrankungen und die Anspruchshaltung der versicherten Personen2.
1.1.2 Einleitung der Sanierung der IV ab 2003
Angesichts des immer stärker zunehmenden Kosten- und Rentenwachstums waren einschneidende Massnahmen zur Einleitung der Sanierung der IV unabdingbar. Dazu bedurfte es grundlegender Systemanpassungen und insbesondere einer Entwicklung weg von einer administrativen Rentenversicherung hin zu einer Eingliederungsversicherung. Im Vordergrund stand die Reduktion von Neurenten, was zu einer nachhaltigen Senkung der Kosten führt und zugleich verhindert, dass die betroffenen Personen aus dem Arbeitsmarkt fallen und dadurch sozial isoliert werden. Um diese Trendwende zu vollziehen, waren bzw. sind alle Akteure des IV-Systems gefordert (Bund, IV-Stellen, Arbeitgeber, Ärzteschaft, Versicherte, Gerichte). Zusätzlich zu den Systemanpassungen waren weitere kostenseitige Massnahmen zur Senkung der Ausgaben bzw. zur Erhöhung der Einnahmen nötig.
Reduktion der Neurenten
Massnahmen zwischen 2003 und 2008
Seit 2003 führten verschiedene Faktoren zur Senkung der Anzahl Neurenten und damit des Rentenbestandes: Einführung eines Monitorings, 4. IV-Revision, verstärkte Aufsicht durch das BSV, strengere Bundesgerichtspraxis und restriktivere Rentenpraxis der IV-Stellen sowie eine allgemeine Sensibilisierung3.
Einführung der 5. IV-Revision im Jahr 2008
Um die Anzahl der Neurenten weiter zu senken, wurden mit der 5. IV-Revision Instrumente zur Förderung der Eingliederung eingeführt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Früherfassung, die Frühintervention und die Integrationsmassnahmen.
In Bezug auf die Reduktion der Neurenten wurden in der Schweiz gemäss den Daten aus dem IV-Monitoring in den ersten beiden Jahren nach Einführung der
5. IV-Revision 15 600 Neurenten verfügt, das heisst 1 300 oder 7,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Das bedeutet gegenüber dem Rekordstand von 2003 ein Rückgang um 44 Prozent.
1 Vgl. auch Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Juni 2005: «Faktoren des Rentenwachstums in der IV».
2 Vgl. auch Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Revision 6a) BBl 2010, S.1829–1830.
3 Vgl. auch Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Revision 6a) BBl 2010, S. 1831–1832.