Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Umlageergebnis der IV (in Millionen Franken)
zu Preisen von 2010 2'000
1'000
Ausgeglichene Rechnung
0
-1'000
-2'000
-3'000
-4'000
31.12.2001 31.12.2005 31.12.2009 31.12.2013 31.12.2017 31.12.2021 31.12.2025
Ohne Sanierungsplan - Stand Botschaft 5.Revision
Sanierungsplan, Schritt 1: 5.Revision (inkl. 4.Revision)
Sanierungsplan, Schritt 2: IV-Zusatzfinanzierung
Sanierungsplan, Schritt 3, Teil 1: Revision 6a
Sanierungsplan, Schritt 3, Teil 2: Revision 6b
1. Schritt: 5. IV-Revision
Seit 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Ziel dieser Systemanpassung ist es, das jährliche Defizit der IV zu stabilisieren und die steigende Verschuldung zu bremsen. Erreicht wird dies durch eine Senkung der Neurentenzahlen dank verstärkten Eingliederungsbemühungen und durch gezielte Sparmassnahmen5. Das Defizit konnte so bei nahezu 1,1 Milliarden Franken stabilisiert werden.
2. Schritt : IV-Zusatzfinanzierung
Volk und Stände haben im September 2009 zwei inhaltlich eng verknüpfte Vorlagen zur IV-Zusatzfinanzierung angenommen. Die eine Vorlage (Änderung der Bundesverfassung, BV; SR 101) umfasst eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST)6. Die Erhöhung ist auf sieben Jahre befristet und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Die andere Vorlage (IV-Sanierungsgesetz; SR 831.27) sieht die Einrichtung eines eigenständigen Ausgleichsfonds für die IV vor. Die AHV überweist dem neu geschaffenen IV-Fonds einen einmaligen Betrag (à fonds perdu) von 5 Milliarden Franken. Die Schuld der IV gegenüber der AHV von rund 15 Milliarden Franken (voraussichtlicher Stand Ende 2010) wird während der Zeit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung eingefroren. Die Schuldzinsen der IV (durchschnittlich
5 Aufhebung der laufenden Zusatzrenten, kein Karrierezuschlag für neue Renten, Anpassung des Taggeldsystems, Überführung der medizinischen Massnahmen für Versicherte ab 20 Jahren in die Krankenversicherung, Erhöhung der Mindestbeitragsdauer und Senkung der Überversicherungsschwelle.
6 Der Normalsatz wird von 7,6 auf 8 % erhöht, der reduzierte Satz (Güter des täglichen Bedarfs) von 2,4 auf 2,5 % und der Sondersatz (Beherbergungsleistungen) von 3,6 auf 3,8 %.