Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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(FoP2-IV 2010–2012). Analysiert werden sollen unter anderem die Wirkung auf bestimmte Zielgruppen, die Faktoren für den Eingliederungserfolg und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahmen.
6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket (IV-Revision 6a)
Der Bundesrat verabschiedete am 24. Februar 2010 Botschaft zur IV-Revision 6a, die ein Instrument vorsieht, das auf die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und -bezügern abzielt. Damit soll der Eingliederungsweg weiterverfolgt und der Rentenbestand weiter gesenkt werden. IV-Rentnerinnen bzw. IV-Rentner mit Eingliederungspotenzial werden durch individuelle Massnahmen, wie beispielsweise persönliche Beratung und Begleitung, gezielt auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende, möglichst weit gehende Eingliederung ins Erwerbsleben vorbereitet. Ergänzend dazu wurden verschiedene Schutzmechanismen geschaffen: Besitzstand der Rente während der Durchführung von Massnahmen, Auffangregelung bei erneuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach erfolgreicher Eingliederung, Koordination der Eingliederung mit anderen Versicherungen, insbesondere der
2. Säule. Die Revision 6a sieht auch Massnahmen wie zum Beispiel einen Arbeitsversuch vor, die einen zusätzlichen Anreiz bieten, dass auch Arbeitgeber ihren Beitrag zur Eingliederung leisten. Damit werden die Grundlagen gelegt, dass das Rentenrevisionsverfahren als Brücke zur Eingliederung genutzt werden kann, vor allem für jüngere Personen und auch für Personen mit psychischen Behinderungen, deren Gesundheitszustand Schwankungen unterliegt. Wenn alle betroffenen Akteure zusammenarbeiten, kann mit den in der IV-Revision 6a vorgesehenen Instrumenten der gewichtete Rentenbestand innerhalb von 6 Jahren um rund 5 % gesenkt werden.
1.2 Handlungsbedarf
Gemäss den aktuellen Prognosen für den IV-Finanzhaushalt kann die jährliche Rechnung der IV mit den eingeleiteten Systemanpassungen, der 5. IV-Revision und der Zusatzfinanzierung ab dem Jahr 2011 ausgeglichen werden. Allerdings ist ab dem Jahr 2018, mit dem Wegfall der Zusatzfinanzierung und der zusätzlichen Mehrwertsteuer-Einnahmen, erneut mit einem jährlichen Defizit von etwa 900 Millionen Franken zu rechnen4.
Nachhaltiger Sanierungsplan der IV in drei Phasen
Der Sanierungsplan zur Herstellung der finanziellen Stabilität umfasst drei zentrale Schritte: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung und 6. IV-Revision. Mit diesen drei aufeinander abgestimmten Gesetzesrevisionen kann das Defizit beseitigt und eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der IV ab 2018 sichergestellt werden. Längerfristig wird gleichzeitig auch die IV-Schuld bei der AHV zurückbezahlt.
4 Im Jahr 2018 fällt noch eine einmalige Restzahlung der Mehrwertsteuer von 254 Millionen Franken an, die sich aus der nachschüssigen Zahlung der Mehrwertsteuer ergibt.