Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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3.4.7 Krankenversicherung
Die geplanten Änderungen und Neuerungen haben keinen Einfluss auf die Krankenversicherung.
3.4.8 Militärversicherung
Beim Zusammentreffen einer Militärversicherungsrente und einer Rente der IV darf der Gesamtbetrag 100% des mutmasslich entgangenen Verdienstes nicht übersteigen. Wenn die Höhe der IV-Renten sinkt, hat folglich die Militärversicherung höhere Renten zu leisten. Diese vom Bund zu tragenden Mehrkosten betragen weniger als 0,5 Millionen Franken pro Jahr.
3.5 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Insgesamt sind die vorgeschlagenen Massnahmen für die Schweizer Wirtschaft positiv, wenngleich die Wirkung in Bezug auf das Wirtschaftswachstum kaum wahrnehmbar ist.
Aus makroökonomischer Sicht dürften sich das neue Rentensystem und die verstärkte Eingliederung günstig auf die Beschäftigung (durch die Eingliederung der Versicherten) sowie auf den jährlichen Finanzierungsbedarf der IV (weniger neue oder bestehende Renten) auswirken. Diese positiven wirtschaftlichen Auswirkungen sind jedoch auf volkswirtschaftlicher Ebene sehr gering und verlaufen zudem progressiv. Sie haben daher keinen sichtbaren Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Nicht auszuschliessen sind ausserdem gewisse Substitutionseffekte, welche die ohnehin relativ geringen direkten Auswirkungen der Revision teilweise neutralisieren könnten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn gescheiterte Eingliederungsversuche andere Sozialausgaben (ALV, Sozialhilfe) verursachen.
3.6 Auswirkungen auf künftige Generationen
Mit der vorliegenden Revision wird das Defizit beseitigt und es wird für eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der IV und die Entschuldung gesorgt, damit die IV nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. Somit müssen künftige Generationen nicht Altlasten der heutigen Generationen tragen. Der in der IV-Revision 6b vorgesehene Interventionsmechanismus wird dafür sorgen.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan
Die Vorlage ist im Bundesbeschluss vom 18. September 2008 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt62.
62 BBl 2008 8547