Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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tet. Die BVG-Renten sind gleich abgestuft wie die IV-Renten. Auch für die Feststellung des Invaliditätsgrades9 und den Beginn der Invalidenrente verweist das BVG auf die IV.

- 37 % der IV-Rentnerinnen und –Rentner erhalten zusätzlich zur IV-Rente Ergänzungsleistungen. 2009 wurden 1.7 Milliarden Franken EL an 103'900 Personen ausgerichtet.

- Die Unfallversicherung richtete Ende 2008 85'600 Invalidenrenten aus. Beim Zusammentreffen einer Rente der Unfallversicherung mit einer Rente der AHV oder IV richtet die UV eine Komplementärrente aus, welche 90% des versicherten Verdienstes abzüglich der AHV- oder IV-Rente – höchstens aber dem für Voll- oder Teilinvalidität vorgesehenen Betrag - entspricht. 36'000 UV-Rentnerinnen und –Rentner (42 %) erhalten zusätzlich zur AHV/IV-Rente eine solche Komplementärrente der UV.

Arbeitsmarktsituation von Personen mit IV-Renten und Massnahmen zur Eingliederung

Die finanzielle Lage der IV-Rentnerinnen und –Rentner ist nicht nur von der Höhe ihres jeweiligen Rentenanspruchs, sondern auch von ihrem Erwerbseinkommen abhängig. Von allen Personen mit IV-Renten, die während dem gesamten Jahr 2006 eine Rente in der Schweiz bezogen, erzielten 30% ein Erwerbseinkommen. Ein nach Rentenstufen differenzierter Blick zeigt, dass diese Erwerbsquote sinkt, je höher die Rentenstufe ist: 56% der Personen mit einer Viertelsrente verfügen über ein Erwerbseinkommen, während es bei den Personen mit einer ganzen Rente immerhin noch 22% sind.

Insgesamt ist die Arbeitsmarktsituation von IV-Rentnerinnen und –Rentnern immer noch schwierig. Der zunehmende Leistungsdruck auf dem Arbeitsmarkt sowie die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, etwa in der Mobilität, Aus- und Weiterbildung, aber auch aufgrund von Vorurteilen und Ängsten von Arbeitgeberseite, sind neben den bereits erwähnten Schwelleneffekten im IV-Rentensystem Faktoren, welche die Aufnahme oder Vertiefung von Erwerbsarbeit erschweren.

Massnahmen zur Eingliederung ins Erwerbsleben

Vor diesem Hintergrund setzt die Invalidenversicherung verschiedenste Massnahmen um, welche die Eingliederung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern erleichtern und die Arbeitgeber bei der Anstellung und Weiterbeschäftigung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen. Damit werden Voraussetzungen geschaffen, dass IV-Rentnerinnen und –Rentner ihre Resterwerbsfähigkeit realisieren können. Im Einzelnen bestehen folgende Massnahmen:

Förderung der Eingliederung der Versicherten

- Arbeitsvermittlung: Die IV-Stellen verfügen heute über spezialisierte Arbeitsvermittler, die mit den Versicherten aktiv nach Stellen suchen.

- Arbeitsplatzerhalt: Die mit der 5. IV-Revision eingeführten Frühinterventionsmassnahmen ermöglichen eine Unterstützung der Versicherten und der

9 Für die berufliche Vorsorge ist nur der Invaliditätsgrad im Erwerbsbereich massgebend, da nur dieser Bereich versichert wird.