Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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Einfluss auf den Invaliditätsgrad habe. Auch für INSOS ist dies ein Vorbehalt gegen die stufenlose Ausgestaltung des Rentensystems. Gleichzeitig treffe es aber zu, dass ein stufenloses Rentensystem einem langjährigen Anliegen der Versicherten und deren Organisationen entspricht. Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben stellt ähnlich fest: Vertreterinnen und Vertreter der Behinderten haben seit Jahren gegen den massiven Widerstand seitens der Verwaltung und Politik für ein stufenloses lineares Rentensystem plädiert, welches die diversen unfairen und verzerrenden Schwelleneffekte des heutigen Systems verhindern könnte. Gegen den Grundsatz eines stufenlosen Rentensystems

sprächen aber Ermessensspielräume bei der Bemessung des Invaliditätsgrads, die zu Abweichungen zwischen zwei abklärenden Personen führen könnten. Bisher waren diese Abweichungen für die Betroffenen nur in den Grenzbereichen der Rentenstufen von Relevanz […]. Mit einem linearen, direkt auf die ‚Invalidität’ gemäss dieser vagen ‚Berechnung’ abgestützten Rentensystem, wird es zu massiven, für niemanden wirklich nachvollziehbaren Einkommens-Unterschieden zwischen Rentenbeziehenden kommen. Avanti Donne misst den finanziellen Erwerbsanreizen eine geringe Bedeutung bei der Wiedereingliederung zu: Es gibt […] keinerlei Belege dafür, dass Betroffene [wegen den Schwelleneffekten] real existierende Stellen- und Arbeitsangebote grundsätzlich ablehnen würden […]. Ursache für eine nicht 100% ‚verwertete’ Restarbeitsfähigkeit sind Gesundheitsprobleme in Verbindung mit fehlenden Möglichkeiten für eine an die Einschränkung angepasste Teilzeitarbeit.

Übrige

Die übrigen Vernehmlasser befürworten den Grundsatz des stufenlosen Rentensystems mehrheitlich. Gemäss dem Städteverband werden mit einem stufenlosen Rentensystem erwerbsanreizverzerrende Mechanismen abgeschafft. Auch die FMH begrüsst die Abschaffung des geltenden groben Stufensystems, das aus ärztlicher Sicht nie nachvollziehbar war. SKOS und SODK befürworten grundsätzlich die Verfeinerung der Rentenabstufung (SKOS) bzw. den Wechsel zu einem stufenlosen Rentensystem (SODK). Für den Evangelischen Kirchenbund kann das stufenlose Rentensystem die jeweils individuelle Situation der IV-Rentnerinnen und -Rentner besser berücksichtigen und er ne s’oppose pas […] au principe d’un passage à un système de rentes linéaires, dans la mesure où ce dernier semble plus à même de tenir compte de la spécifité et de l’évolution (positive ou négative) des différentes situations d’invalidité que le système actuel des paliers. Unter anderen sprechen sich beispielsweise auch die Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen, der Schleudertraumaverband, der Anwaltsverband, die demokratischen Juristinnen und Juristen, der Bäuerinnen- und Landfrauenverband sowie die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten für die Anpassung des Rentensystems aus.

Skeptisch äussert sich beispielsweise das Aktionsbündnis psychische Gesundheit Schweiz: Eine solche stufenlose Rentenbemessung führt zu noch mehr Einsprachen, verkompliziert das schon heute komplexe Verfahren für Gutachter, für IV-Mitarbeiter (RAD, Berufsberatung, Sachbearbeitung), führt zu einer Ausweitung der Administration und der Kosten und verlängert den Leidensweg der Betroffenen. Auch supported employment Schweiz hat Zweifel: Wir verkennen die integrationsfördernden Aspekte eines linearen Rentensystems nicht, bezweifeln aber, dass die nicht mehr durch die Versicherung gedeckten ‚Restarbeitsfähigkeiten’ angesichts der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung wirklich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden können.