Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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stufenlose Rentensystem verbessert die Erwerbsanreize erheblich und soll damit die Eingliederung der IV-RentnerInnen in das Erwerbsleben unterstützen.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Einführung des stufenlosen Rentensystems wurden mittels fünf Fragestellungen analysiert. Es wird dabei unterschieden zwischen
Stellungnahmen zum Grundprinzip einer stufenlosen Ausgestaltung des Rentensystems, zur konkreten Ausgestaltung des vorgeschlagenen Systems und zum beabsichtigten Einführungsprozess.
4.1.1 Sind sie mit der Einführung eines stufenloses Rentensystems grundsätzlich einver-
standen?
A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 15 5 7 6 1026
Nein 1 0 2 0 01
Mit Vorbehalt 10 1 0 1 165
TOTAL 26 6 9 7 2632
B) Prozentuale Werte
Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige
Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen
Ja 58% 83% 78% 86% 38% 81% Nein 4% 0% 22% 0% 0% 3% Mit Vorbehalt 38% 17% 0% 14% 62% 16%
TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Das Grundprinzip einer stufenlosen Ausgestaltung des IV-Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung wird grossmehrheitlich begrüsst. Im Kern wird argumentiert, dass durch das neue Rentensystem die Rentenstufen und die damit verbundenen Schwelleneffekte abgeschafft werden und dass die dadurch verbesserten finanziellen Erwerbsanreize die Eingliederung der IV-Rentnerinnen und IV-Rentner erleichtern.
Kantone
Eine Mehrheit der Kantone befürwortet die Umstellung auf ein stufenloses Rentensystem. Durch die Anpassung des Rentensystems würden die Anreize der IV-RentnerInnen verbessert und damit Arbeit finanziell belohnt, was der Integration in das Erwerbsleben förderlich sei. So schreibt etwa ZH: Wir begrüssen im Grundsatz das vorgesehene Rentensystem, das die Eingliederung verstärkt unterstützt und die Aufnahme oder Erhöhung der Erwerbstätigkeit belohnt. BE betont, das stufenlose Rentensystem eliminiere den bekannten negativen Anreiz, auf das Erzielen eines höheren Erwerbseinkommens zu verzichten, weil dadurch wegen der drohenden Rentenkürzung das Gesamteinkommen sinken würde. Ähnlich auch UR: Wir teilen die Auffassung, dass sich Arbeit lohnen muss. Der Wiedereingliederung versicherter Personen kommt in der 5. und 6. IV-Revision oberste Priorität zu (‚Eingliederung vor und aus Rente’). In diesem Kontext verstehen wir das neu vorgeschlagene Rentensystem als (weitere) Begleitmassnahme zum Eingliederungsprozess. OW begrüsst das stufenlose Rentensystem, da nicht finanziell benachteiligt werden dürfe, wer eine Rente bezieht und nebenbei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder seinen Beschäftigungsgrad erhöhen möchte.
Von Seiten der Kantone werden jedoch auch Vorbehalte gegenüber einem stufenlosen Rentensystem geäussert. Im Kern wird von manchen Kantonen befürchtet, dass das IV-System damit komplizierter würde und deshalb der Durchführungsaufwand für die IV-Stellen erheblich steige. Die Umsetzung eines stufenlosen Rentensystems sei grundsätzlich möglich, erfordere aber eine erhebliche Aufstockung der personellen Ressourcen bei den IV-Stellen. SO etwa argumentiert: da nun jedes IV-