Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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4.1.2 Sind Sie mit der Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems einverstanden?

A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 0 3 5 3 05

Nein 15 2 3 1 2930

Mit Vorbehalt 11 1 1 3 05

TOTAL 26 6 9 7 2940

B) Prozentuale Werte

Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige

Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen

Ja 0% 50% 56% 43% 0% 13% Nein 58% 33% 33% 14% 100% 75% Mit Vorbehalt 42% 17% 11% 43% 0% 13%

TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%

Im vorhergehenden Abschnitt ging es darum, ob die Einführung eines stufenlosen Rentensystems grundsätzlich begrüsst wird. Dieser Abschnitt beschäftigt sich nun mit den Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen konkreten Ausgestaltung des neuen Rentensystems. Der in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Vorschlag einer Umsetzung beruht auf drei Eckpunkten: der Rentenformel des stufenlosen Rentensystems, der Regelung für IV-Rentnerinnen und -Rentner mit einem Invaliditätsgrad von über 80 Prozent und der Erheblichkeitsschwelle bei Änderungen des Invaliditätsgrads. Die Antworten der Vernehmlasser wurden mit Blick auf diese drei Dimensionen ausgewertet.

Eine Mehrheit der Vernehmlasser lehnt die konkrete Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems ab. Insbesondere stösst die gewählte Rentenformel wegen den damit verbundenen Reduktionen von gewissen Renten auf Kritik.

Kantone

Die Kantone lehnen die vorgeschlagene Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems mehrheitlich ab. Hauptkritikpunkt ist die Rentenformel. Diese führe zu einer Reduktion der Renten und damit zu einer Ausgabenverschiebung von der IV zu Bund und Kantonen wegen des Anstiegs der Ausgaben für Ergänzungsleistungen und für die Sozialhilfe, wenn die gekürzten Renten nicht durch tatsächliche Erwerbseinkommen ausgeglichen werden könnten. Diese Mehrkosten widersprächen den Prinzipien der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) und seien deshalb von IV oder Bund zu kompensieren. Mit flankierenden Massnahmen sei also dafür zu sorgen, dass die Anpassung an das neue Rentensystem für die Kantone kostenneutral ausgestaltet werde. Entsprechend sei zu diskutieren, so unter anderen VS, SG und NE, ob der Bund künftig 6/8 statt wie bisher 5/8 der EL-Ausgaben übernehme. AI argumentiert ergänzend: „Die Rentenkürzung macht keinen Sinn, wenn die Leistungen über die EL grösstenteils wieder ausgeglichen werden.“ Die IV sei vor allem aufgrund der Zusatzleistungen wie EL und berufliche Vorsorge attraktiv, was dazu geführt habe, dass insbesondere Mehrpersonenhaushalte häufig mit der Rente ein wesentlich höheres Einkommen erzielen als zuvor mit Erwerbseinkommen. Dieser Anreiz sei durch Anpassungen bei der EL-Berechnung zu eliminieren.

Manche Kantone schlagen auch alternative Rentenformeln vor, die mit einer geringeren Rentenreduktion verbunden sind. So regt BL an, ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent das System der Unfallversicherung zu übernehmen, demgemäss der Invaliditätsgrad auch dem Rentenanspruch entspreche. GE, SH und TG unterstützen hingegen den Vorschlag der AHV/IV-Kommission, denn damit können die Anzahl der von Rentenkürzungen Betroffenen verringert, die Härtefälle bei hoher Invalidität gemildert und nicht zuletzt die Belastung der EL und somit die Mehrkosten für die Kantone