Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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4.6.1 Sind Sie mit Variante 1 (nur eine Interventionsschwelle, ohne ausgabenseitige Massnahmen) des Interventionsmechanismus einverstanden?
Eine grosse Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich für Variante 1 des Interventionsmechanismus aus.
A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 21 3 4 4 2316
Nein 2 2 5 0 06
Mit Vorbehalt 0 0 0 0 10
TOTAL 23 5 9 4 2422
B) Prozentuale Werte
Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige
Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen
Ja 91% 60% 44% 100% 96% 73% Nein 9% 40% 56% 0% 0% 27% Mit Vorbehalt 0% 0% 0% 0% 4% 0%
TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Kantone
Die Kantone sind grossmehrheitlich für die Einführung der Variante 1 des Interventionsmechanismus. Weitere ausgabenseitige Massnahmen, wie sie Variante 2 vorsieht, erachten sie als nicht vertretbar, da dies sozialpolitisch nicht verantwortbar sei sowie eine erhebliche Kostenverlagerung vom Bund hin zu den Kantonen zur Folge haben könne. ZH argumentiert, dass dem Kanton auch bei Variante 1 Mehrkosten in Form von höheren IV-Arbeitgeberbeiträgen erwachsen würden. Gleichwohl spricht er sich explizit für diese Variante aus, da die Kosten der Variante 2 noch höher wären. Für SH kommt Variante 2 nicht infrage, da der Aufwand für eine vorübergehende Reduktion der Renten unverhältnismässig und kaum praktikabel sei.
Zwei Kantone lehnen Variante 1 aus grundsätzlichen Überlegungen ab. UR spricht sich gegen die gesetzliche Verankerung vordefinierter einnahmen- wie auch ausgabenseitiger Massnahmen aus. Der Bundesrat solle in seinem Entscheid frei sein, welche konkreten Gesetzesänderungen er der Bundesversammlung innerhalb eines Jahres zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts unterbreiten will. Auch AI spricht sich gegen einen Interventionsmechanismus jeglicher Art aus. Eine Erhöhung der Beitragssätze durch den Bundesrat ohne Einbezug des Parlaments sei aus staatspolitischer Sicht abzulehnen. Denn es könne jetzt nicht vorhergesehen werden, welche Rahmenbedingungen in Zukunft herrschen werden und ob der Interventionsmechanismus die adäquate Massnahme sein würde.
Politische Parteien
SP, die Grüne Partei und EVP unterstützen die Idee eines Interventionsmechanismus und sprechen sich für Variante 1 aus. Variante 2 sei sozial nicht zu verantworten, erfordere aufwändige Koordinationsregeln zwischen IV und AHV und lasse das Absinken des IV-Fonds auf unter 30% einer Jahresausgabe zu. Für Variante 2 argumentiert die FDP.Die Liberalen. Der Interventionsmechanismus solle als letzte Möglichkeit eingesetzt werden und in diesem Falle dürfe der Mechanismus nicht einseitig die Steuerbelastung erhöhen, sondern er müsse auch ausgabenseitige Massnahmen vorsehen. Die CVP schlägt einen alternativen Interventionsmechanismus vor: Sollte der Bestand des IV-Fonds unter 50 Prozent einer Jahresausgabe fallen, müsste zunächst der Bundesrat innerhalb eines Jahres eine Vorlage zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts vorschlagen. Würde sich nach drei Jahren keine Lösung abzeichnen, so würden in einer zweiten Phase Massnahmen ergriffen, welche zur einen Hälfte Beitragserhöhungen und zur anderen Hälfte Leistungsminderungen vorsehen.