Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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Versicherungsorganisationen
Einzig die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen äussern sich zu diesem Punkt. Sie stimmen sowohl dem Grundsatz der Entschuldung als auch dem vorgeschlagenen Mechanismus zu.
Behindertenorganisationen
Die Behindertenorganisationen sind mehrheitlich mit dem Grundsatz der Entschuldung der IV einverstanden. Einige, wie etwa Pro Mente Sana, fordern jedoch eine genauere Festlegung des quantitativen Sanierungsbedarfs. Andere, wie etwa die DOK, bestreiten die Höhe des Sanierungsbedarfs. Auch fordern unter anderen die DOK, Procap und der Schweizerische Blindenbund eine höhere Schwelle von 70 Prozent beim Entschuldungsmechanismus. Denn mit einer Schwelle von 50 Prozent würde der IV auf lange Zeit verwehrt, minimale Reserven zu äufnen, welche es erlauben, unerwartete Kostenentwicklungen aufzufangen, ohne sofort wieder in Liquiditätsengpässe zu fallen und den Interventionsmechanismus auszulösen (DOK). Gemäss der DOK ist die Schwelle von 50 Prozent jedoch während der Geltungsdauer der Zusatzfinanzierung (2011-2017) vertretbar. Gemäss dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben würde die Definition einer Schwelle eine zukünftige weitere Finanzkrise der IV geradezu herbei konstruieren.
Übrige
Auch in der Kategorie der Übrigen wird mehrheitlich begrüsst, dass die IV ihre Schulden abbaut. Kritik am vorgeschlagenen Entschuldungsmechanismus wird kaum geäussert.
4.5.2 Sind sie damit einverstanden, wie die Mittel für die Entschuldung bereitgestellt werden sollen?
Ein breites Spektrum von Vernehmlassern (unter anderen einige Kantone, SP, GP, EVP, Gewerkschaftsbund, zahlreiche Behindertenorganisationen, SKOS und SODK äussert sich kritisch zur vorgeschlagenen Vorgehensweise auf dem Weg zur Entschuldung der IV. Sie nehmen den Entschuldungsplan als einseitigen Abbauplan wahr und schlagen vor, die Schulden der IV bei der AHV über einnahmenseitige Massnahmen oder durch direkte Bundesbeiträge zurückzuzahlen. Nur wenige Vernehmlasser zeigen sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise explizit einverstanden.
Kantone
Einige Kantone fordern, dass die Schulden der IV auf eine für Kantone und Gemeinden kostenneutrale Weise abgebaut werden. VS etwa hält es für problematisch, aufgelaufene Schulden durch permanente Leistungskürzungen bei künftigen Rentnern und Rentnerinnen zu finanzieren. Durch eine Reduktion der geplanten Leistungskürzungen könnten auch die Mehrbelastungen der Kantone über höhere Ergänzungsleistungen reduziert werden.
Politische Parteien
CVP, FDP.Die Liberalen und SVP zeigen sich mit der Vorgehensweise weitgehend einverstanden. Die SP und die Grüne Partei vertreten den Standpunkt, dass die IV schon seit Jahren unterfinanziert sei. Sie unterstützen die Entschuldung der IV nur unter der Bedingung, dass der IV neue finanzielle Ressourcen zugute kommen. Denn, so die SP, ce n’est pas à l’assurance, respectivement aux rentiere-s actuels et futurs, d’endosser unilatéralement la dette accumulée durant des années. Auch gemäss der EVP dürfe der Schuldenabbau nicht über definitive Leistungskürzungen mit Wirkung auf
unbestimmte Zeit finanziert werden.
Dachorganisationen der Wirtschaft
Economiesuisse, der Gewerbeverband und der Arbeitgeberverband stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Abbau der Schulden zu. So schreibt economiesuisse: Der Umfang der Reformen wird als notwendig erachtet. Ohne solche einschneidenden Kürzungen würden die Defizite nach