Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten
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dem Ablauf der IV-Zusatzfinanzierung weiter anwachsen, und zudem wäre ein Schuldenabbau nicht möglich.
Der schweizerische Gewerkschaftsbund hält demgegenüber fest, dass der Schuldenabbau keinesfalls mit Leistungsabbau einseitig von den Behinderten selber bezahlt werden [darf]. Denn nicht die heutigen oder künftigen IV-RentnerInnen, sondern einzig und allein die Bundesbehörden seien verantwortlich für die Schulden der IV. Alles was mit der IV-Schuld zusammenhängt, muss u. E. vom Bund getragen werden. Für Travail.Suisse ist die Schuld der IV eher ein gesamtgesellschaftliches, wirtschaftliches und politisches Versagen, weshalb für die Entschuldung der IV befristete Zusatzeinnahmen vorzusehen seien.
Versicherungsorganisationen
Die Versicherungsorganisationen äussern sich nicht explizit zu dieser Frage.
Behindertenorganisationen
Nahezu in allen Stellungnahmen der Behindertenorganisationen wird die vorgeschlagene Vorgehensweise stark kritisiert. Die DOK etwa argumentiert, stellvertretend für viele, dass die IV heute erhebliche zusätzliche Belastungen tragen müsse, die Lohnbeiträge an die IV aber seit über 15 Jahren nicht mehr angepasst worden seien. Entsprechend sei eine minimale Erhöhung der Lohnbeiträge zum Abbau der IV-Schuld gerechtfertigt. Alternativ müsse der Bund für die Rückzahlung der Schulden aufkommen. Die DOK stellt entsprechend fest, dass es nicht Aufgabe der IV (resp. der künftigen Versicherten) sein kann, die während Jahrzehnten entstandenen Schulden zurückzuzahlen, es sei denn es werden hierfür Zusatzeinnahmen vorgesehen. Letztlich, so etwa Pro Infirmis, seien nicht die IV-Leistungsbezüger, sondern Bundesrat und Parlament für den Schuldenberg politisch verantwortlich. Gemäss dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben hätten Parlament und Bundesrat immer mehr gesellschaftliche Aufgaben an die IV delegiert, ohne aber die Finanzierung entsprechend nach oben zu setzen. Die erforderlichen Zusatzeinnahmen sollen solidarisch von der Gesamtheit der Versicherten oder durch steuerliche Massnahmen aufgebracht werden (Pro Infirmis). Ferner wird von einigen Behindertenorganisationen, unter anderen DOK und Pro Infirmis, gefordert, dass der Bund die Schuldzinsen der IV auch nach dem Ende der Zusatzfinanzierung (ab 2018) übernehmen solle, bis die Schuld beim AHV-Fonds abbezahlt sei.
Übrige
Die SKOS sieht keine Rechtfertigung dafür, dass allein die aktuellen und künftigen IV-LeistungsbezügerInnen die nicht finanzierten IV-Leistungen der Vergangenheit zu bezahlen hätten. Die IV sei eine Volksversicherung und entsprechend habe die Schuldentilgung im Rahmen der gesamten Versichertengemeinschaft oder des Steueraufkommens zu erfolgen. Gemäss SODK führten Fehler bei der IV-Ausgestaltung und dem IV-Vollzug zur Verschuldung. Letztere sei aber ein vorübergehendes Problem und dürfe nicht über permanente Leistungskürzungen bei den heutigen und künftigen RentnerInnen abgebaut werden. Die Coordination romande des associations d’action en santé psychique
(CORAASP) fordert, dass die Entschuldung nicht auf Kosten von behinderten Menschen zu geschehen habe. Insbesondere sei es nicht angezeigt, die IV auf Kosten anderer Sozialleistungsträger zu sanieren: Un désendettement de l’AI ne peut se concevoir que dans une vision globale du système de sécurité sociale. Der Schweizerische Katholische Frauenbund erachtet es als erforderlich, dass begründet werde, warum keine Alternativen zur Sanierung der IV (wie etwa eine Beitragserhöhung) berücksichtigt worden seien.
4.6 Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts
In der Vernehmlassung wurden zwei Varianten eines Interventionsmechanismus zur Diskussion gestellt. Im Folgenden wird dargestellt, welche dieser Varianten von den Vernehmlassern bevorzugt wird.