Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 7 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Zuwanderung und Integration
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.140552/ 023.811/2009/00378
Unser Zeichen: Jdu/Krb
3003 Bern-Wabern, 10. Juni 2010
Erläuternder Bericht
Anlass: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
1. Ausgangslage
Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen von Personen aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringern aus den EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tage werden zurzeit aus einem gemeinsamen Kontingentspool geschöpft.
Die Zulassung von Dienstleistungserbringern aus den EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tage ist nicht durch das Freizügigkeitsabkommen geregelt, sondern erfolgt nach den Zulassungsvoraussetzungen des Ausländergesetzes (AuG). Dabei liegt die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Kompetenz der kantonalen Behörden. Demgegenüber steht die Zulassung von Drittstaatsangehörigen in der Endverantwortung des Bundes (Zustimmungsverfahren gemäss Art. 99 AuG).
Bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA handelt es sich nicht um neu zuwandernde Arbeitskräfte, sondern primär um Mitarbeitende von Unternehmungen mit Sitz in der EU/EFTA, die im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr tätig sind. Der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr hat definitionsgemäss vorübergehenden Charakter. Ferner entsenden europäische Firmen mit Niederlassungen in der Schweiz Spezialisten und Angehörige des Kaders für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen eines internationalen Transfers in die schweizerische Niederlassung (analog dem Kader- und Spezialistentransfer im Drittstaatenbereich).
An Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA wurden 2008 3'225 L-Bewilligungen und 704 B-Bewilligungen erteilt. In der vergangenen Kontingentsperiode erhielten Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA 2'719 und 504-Bewilligungen. Der deutliche Rückgang an erteilten L-Bewilligungen im Jahr 2009 ist auf die Kontingentsknappheit ab Oktober 2009 zurückzuführen.
An Arbeitskräfte aus Drittstaaten gingen im Jahr 2008 5'605 L-Bewilligungen und 3'710 B-Bewilligungen. Im darauffolgenden Jahr wurde an diese Kategorie 4'275 L-Bewilligungen sowie 3'050 B-Bewilligungen erteilt. Im Bereich der Drittstaatsbewilligungen gingen die Bewilligungszahlen im Jahre 2009 einerseits im Zuge der Weltwirtschaftskrise teilweise zurück, andererseits konnten im Bereich der L-Bewilligungen aufgrund der Ausschöpfung der Kontingente ab Oktober 2009 nicht die gesamte Nachfrage befriedigt werden. Zwischen 2008 und 2009 blieben die VZAE-Höchtszahlen gleich. Im Unterschied zur Periode 2009 konnten aber im 2008 noch auf nicht konsumierte Einheiten aus der Periode 2007 zurückgegriffen