Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/116: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.140552 / 023.811/2009/00378

Anhang 1 (Art. 19 und 19a)

Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen

1. Die Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 19 werden insgesamt auf 5 000 festgesetzt:

a. Höchstzahlen für die Kantone: 2 500 Zürich 504 Schaffhausen24

Bern 314 Appenzell A.Rh.14

Luzern 110 Appenzell I.Rh.4

Uri 9 St. Gallen153

Schwyz 36 Graubünden63

Obwalden 10 Aargau170

Nidwalden 11 Thurgau64

Glarus 11 Tessin113

Zug 46 Waadt197

Freiburg 64 Wallis82

Solothurn 74 Neuenburg56

Basel-Stadt 104 Genf166

Basel-Landschaft 79 Jura22

b. Höchstzahl für den Bund: 2 500

2. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011.

3. Die durch die Änderungen vom 4. Dezember 20092 und 28. April 20103 dieser Verordnung freigegebenen, aber noch nicht ausgeschöpften Kontingente können weiterhin beansprucht werden. Sie werden der Höchstzahl des Bundes (Ziff. 1 Bst. b) angerechnet.

4. Die Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen fürPersonen nach Art. 19a, werden insgesamt auf 2 000 festgesetzt: 1. Januar - 31. 1. April - 30. Juni 1. Juli - 30. Sep- 1. Oktober -

März tember 31. Dezember

500 500 500500

5. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 und werden quartalsweise freigegeben.

Bisher wurden im Anhang 1 alle Kurzaufenthaltsbewilligungen in einem Kontingent geregelt. Ziel der neuen Absätze 4 und 5 ist es, separate Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dientsleistungserbringer aus den EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tage zu schaffen. Die Absätze 1 bis 3 regeln neu nur noch die Kontingente für Drittstaatsangehörige.

Künftig sollen 5'000 Kurzaufenthalts-Kontingente für Personen aus Drittstaaten und 2'000 Kontingente für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tage zu Verfügung gestellt werden. Somit verhält sich die Gesamtzahl der L-Kontingente im Vergleich zu den Vorjahren (mit Ausnahme 2010) stabil.

Eine Erhöhung der Kurzaufenthaltskontingente über die Zahl von insgesamt 7'000 Einheiten ist auf Grund der gegenwärtigen Wirtschaftslage und der Eurokrise nicht vorgesehen.

Die Kontingente für Drittstaatsangehörige sollen wie bisher gemäss Verteilschlüssel aus dem Jahr 2006 zur Hälfte den Kantonen gutgeschrieben werden und zur Hälfte in der Bundesreserve bleiben.

Die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten über 90/120 Tage sollen analog allen anderen Kontingenten für EU/EFTA-Bürger quartalsweise freigegeben und nicht den einzelnen Kantonen zugeteilt werden.

2 AS 2009 6413

3 AS 2010 2203