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Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 5 Seiten

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2011 20122013

in Millionen Franken

13. Migration 5,0 7,0 7,0

14. Heimatschutz und Denkmalpflege;

kulturelle Vorhaben 6,0 6,0 6,0

15. Gesundheit 2,7 2,7 2,7

16. Nationalstrassenbau − − 20,0

17. Regionaler Personenverkehr − 23,0 24,0

18. Güterverkehr 15,0 15,0 15,0

19. Umweltschutz 8,0 15,0 15,0

20. Landwirtschaft: Grundlagenverbesserung

und Sozialmassnahmen sowie

Nationalgestüt 17,3 28,4 33,4

21. Landwirtschaft: Absatzförderung, Markt-

stützung und Direktzahlungen 26,5 32,5 43,8

22. Verschiedene Massnahmen im EVD 0,1 0,1 10,1

23. Personal 83,1 82,9 117,6

24. Beratungsaufwand 11,0 11,0 11,0

25. Informatik 43,0 63,0 63,0

26. Übriger Eigenbereich der Bundes-

verwaltung 8,1 10,3 11,6

2Der Bundesrat kann bei der Budgetierung von einzelnen Sparmassnahmen abweichen, wenn dadurch das jährliche Sparziel insgesamt nicht unterschritten wird.

3Der Ausgabenplafond für die Armee in den Jahren 2010–2015 beträgt 26,854 Milliarden Franken.

4Der Bundesrat kann zwischen den einzelnen Einsparungen nach Absatz 1 Ziffer 5 Verschiebungen vornehmen, wenn dadurch der Ausgabenplafond nach Absatz 3 nicht überschritten wird.

5Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Festlegung der Aufwand- und Investitionskredite im Voranschlag und seinen Nachträgen bleibt vorbehalten.

Art. 4a

Aufgehoben

2. Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 20093

Art. 30 Abs. 2 Bst. a und b

2Bei der Festlegung des Verkehrsangebotes und der Abgeltung wird in erster Linie die Nachfrage berücksichtigt. Weiter werden insbesondere in Betracht gezogen:

3 SR 745.1