Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Ausbau. Mit einer nachträglichen Korrektur von durchschnittlich 2,2 Prozent auf allen Krediten, bei denen die Teuerung nicht automatisch berücksichtigt wird, soll deshalb wieder eine symmetrische Behandlung sämtlicher Ausgabenpositionen erreicht und ein ungewollter realer Ausbau verhindert werden. Dies ergibt eine jährliche Entlastung von rund 475 Millionen.
(3) Querschnittsmassnahmen im Eigenbereich der Verwaltung: Der Eigenbereich der Verwaltung soll mit Kürzungen von jährlich 150 bis 200 Millionen beim Personal, der Informatik, der Beratung und beim übrigen Sachaufwand gezielt zur Haushaltentlastung beitragen: Beim Personal steht der Stellenbestand im Vordergrund: Er nimmt seit 2007 wegen neuen oder der Intensivierung bestehender Aufgaben wieder zu. Mit einer sukzessiven Reduktion des Stellenbestands um 1 Prozent in den Jahren 2011 und 2012 sowie 2 Prozent im Jahr 2013 soll diesem Trend Einhalt geboten werden. Der Informatikbereich soll mit Effizienzsteigerungen bei den Leistungserbringern und Reduktionen und Verzichten bei den Leistungsbezügern rund 40 Millionen im Jahr 2011 und je 60 Millionen in den Jahren 2012 und 2013 an die Haushaltsentlastung beitragen.
(4) Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung: Im Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009-11 hat der Bundesrat im April 2008 die Reformstossrichtungen aus der Aufgabenüberprüfung festgelegt. Im Konsolidierungsprogramm sollen jetzt die Massnahmen umgesetzt werden, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen kürzerfristig realisieren lassen. Insgesamt wird mit diesen Massnahmen eine Entlastungswirkung von rund 400640 Millionen pro Jahr erzielt. Tiefer greifende Reformen der Aufgabenüberprüfung, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen und nach eigenem Zeitplan vorangetrieben. Einen Überblick über sämtliche Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung bietet der vom Bundesrat gleichzeitig vorgelegte Umsetzungsbericht.
(5) Passivzinsen: Berücksichtigt werden Minderausgaben, die sich aus der Reduktion der Verschuldung bzw. des Verschuldungsanstiegs ergeben (100 – 150 Mio.). Im Jahr 2011 wird die Finanzierungsrechnung zudem durch voraussichtliche Agios im Umfang von rund 200 Millionen entlastet.
(6) Einnahmenseitige Massnahmen: Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen pro Paket sowie drei nichtfiskalischen Massnahmen soll auch die Einnahmenseite einen massvollen Beitrag in der Grössenordnung von 80 bis 100 Millionen zur Haushaltkonsolidierung beitragen.
Insgesamt kann mit dem Konsolidierungsprogramm das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum im Zeitraum 2008 bis 2013 auf rund 2,4 Prozent gesenkt werden. Damit dürften sowohl das Ziel einer Stabilisierung der Ausgabenquote des Bundes erreicht als auch ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse geleistet werden.
Das Massnahmenpaket des KOP 11/13 fällt dabei in sich ausgewogen aus und hat weder markante negative Auswirkungen auf die Erfüllung der Kernaufgaben des