Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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Staates noch auf die konjunkturelle Erholung: Sowohl Transfer- und Eigenbereich wie auch alle Departemente tragen in angemessener Weise zur Haushaltentlastung bei. Eigentliche Lastenabwälzungen auf die Kantone werden vermieden, und wo einzelne Massnahmen den Verbundbereich betreffen, sind sie so ausgestaltet, dass für die Kantone möglichst grosse Wahlfreiheit in der Umsetzung besteht. Die im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bestehen im Wesentlichen aus kleineren Reformen, Verzichten und Reduktionen, welche die bisherigen politischen Prioritäten nicht grundlegend in Frage stellen. Schliesslich ist der Umfang des KOP 11/13 zu gering, um sichtbare Spuren bei der Wirtschaftsentwicklung zu hinterlassen. Gemäss aktuellen Schätzungen dürfte das Niveau des realen Bruttoinlandprodukts Ende 2015 um 0,2 Prozent unter dem Referenzwert ohne KOP 11/13 zu liegen kommen.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum vorliegenden Paket am 14. April 2010 eröffnet. Gleichzeitig hat er in einem Umsetzungsbericht zur Aufgabenüberprüfung dargelegt, welche längerfristigen Reformen er ausserhalb des KOP 11/13 in separaten Reformgefässen weiterverfolgen will.
Schriftliche Stellungnahmen der interessierten Kreise zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2011-13 sowie zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung sind bis spätestens 28. Mai 2010 einzureichen bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Abteilung Ausgabenpolitik, Bundesgasse 3, 3003 Bern oder per Mail an [email protected].