Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
und dem geografisch-topografischen Lastenausgleich befürwortet die SP, dass die Kompensation vollumfänglich in den soziodemografischen Ausgleich fliesst. So können in einem ersten Schritt urbane Kantone mit hohen Zentrumskosten stärker entschädigt werden, ohne dass die Bergkantone dadurch finanziell benachteiligt würden.
economiesuisse economiesuisse teilt die Ansichten des Bundesrates, dass die festgestellte Abweichung
von der Haushaltsneutralität gering und unerheblich ist. Aufgrund der teilweise unvollständigen Daten und des Effekts des ratenweisen Vorbezugs war dieses Ergebnis nicht absehbar und hätte auch zu Ungunsten des Bundeshaushaltes ausfallen können. Eine Aufstockung der Ausgleichszahlungen ist deshalb weder jetzt noch im Hinblick auf die Neudotierung der Ausgleichsgefässe gerechtfertigt. Die Forderungen der Kantone, die in diese Richtung zielen, lehnt economiesuisse entschieden ab. Beträge, welche über die 100 Millionen Franken aufgrund der Abweichung von der Haushaltsneutralität hinausgehen, entbehren jeglicher Grundlage. Die Forderungen hätten für den Bundeshaushalt Zusatzbelastungen von 200 Mio. pro Jahr zur Folge – dies zu einem Zeitpunkt, indem das Konsolidierungsprogramm 2011-2013 bereits Entlastungen von 1,5 bis 1,6 Mrd. Franken vorsieht. Noch weniger nachvollziehbar ist die Forderung der Stadtkantone, mit dem Kompensationsbetrag ausschliesslich den soziodemografischen Lastenausgleich aufzustocken. Sollte sich das Parlament entgegen der Ansicht des Bundesrates zu einer Kompensation entscheiden, muss der entsprechende Betrag gemäss Verteilschlüssel für den geografischtopografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich gesprochen werden. Es gibt keine stichhaltigen Argumente, weshalb der Betrag ausschliesslich in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen sollte. Vom soziodemografischen Lastenausgleich erhalten derzeit nur acht Kantone Beträge, davon liegt die Hälfte beim Ressourcenindex deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt (ZH, BS, VD, GE). Weitere Zuwendungen an wirtschaftlich besonders starke Kantone sind deshalb nicht gerechtfertigt.
SBV Es müssen zugunsten der Kantone sowohl eine permanente als auch eine rückwirkende
Kompensation der 100 Millionen Franken vorgesehen werden. Die Kompensationsbeträge sollen anteilmässig auf die drei Ausgleichsgefässe verteilt werden. Durch die 100 Millionen Franken wurden alle Kantone belastet. Eine einseitige Aufstockung des SLA, wie von urbanen Kantonen gefordert, widerspräche dieser Belastungslogik und der Systematik der NFA.
SGV Au démarrage de la péréquation, la neutralité budgétaire était une des conditions
fixées. Or le contrôle effectué démontre au contraire que la Confédération gagne 100 millions de francs par année. Ce montant devra dès lors être compensé.
SGB Nach Auffassung des SGB kann auf eine Kompensation der Abweichung von der Haus-
haltsneutralität verzichtet werden. Einerseits ist der Betrag von 100 Mio. Fr. zu geringfügig. Ein Verzicht auf die Kompensation ist andererseits auch aufgrund der Finanzsituation der Kantone sowie aufgrund des in den Kantonen vorhandenen Steuersubstrats gerechtfertigt.
Wenn eine Kompensation erfolgt, muss sie in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen.
RKGK Die RKGK teilt die Auffassung des Bundesrates nicht. Die Kantone wurden durch die Ein-
führung der NFA jährlich um CHF 100 Millionen Franken zusätzlich - entgegen den Annahmen in der NFA-Vorlage - belastet, während der Bund und die Sozialwerke im gleichen Umfang entlastet wurden. Mit der Fortschreibung der Ausgleichsmechanismen (z.B. Anpassung an die Teuerung beim Lastenausgleich) pflanzt sich dieser Fehler systematisch weiter fort. Die Abweichung von CHF 100 Millionen Franken macht 4% des Ausgleichsvolumens aus und ist für die Kantone sehr wohl erheblich. Die Erheblichkeit steht auch in Übereinstimmung mit den Schwellenwerten für nachträgliche Fehlerkorrekturen (vgl. Antwort der RKGK zu Frage 1). Die Konferenz weist an dieser Stelle auch darauf hin, dass es sich nicht um eine Kompensation, sondern um eine Fehlerkorrektur handelt.
Die vertikalen Finanzausgleichsgefässe sollen prozentual um CHF 100 Millionen Franken erhöht werden, d.h. die Korrektur sollte anteilsmässig auf die drei Ausgleichsgefässe (ge-