Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

2 auf Seite 29). Auch die ressourcenstarken Kantone konnten trotz der Einführung der NFA Steuersenkungen durchführen und damit ihre steuerliche Wettbewerbsfähigkeit wahren und ausbauen. Der pro Kopf am stärksten belastete Kanton Zug konnte sogar eine Reserve bilden für allfällige spätere Ausgleichszahlungen gemäss NFA.

- Die Beiträge der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenaus-

gleich waren in der Vorbereitungsphase der NFA und auch in der parlamentarischen Debatte immer wieder ein Thema. Das Parlament hat sich mit dieser Frage eingehend auseinandergesetzt und sich letztlich für die Variante 70% ausgesprochen.

Seither liegen keine neuen Erkenntnisse vor, welche eine Änderung dieses Verhältnisses gerechtfertigen würden.

FDP.Die Liberalen Die Partei ist mit der vorgeschlagenen Fortschreibung der Grundbeiträge an den horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich nach der geltenden Methode gemäss FiLaG (Art. 5, Abs. 2 FiLaG) einverstanden. Darüber hinaus gehende Massnahmen (eine Aufstockung der Bundesbeiträge bzw. eine Kürzung der Beträge der ressourcenstarken Kantone) drängen sich heute nicht auf.

SP Die SP schlägt vor, eine Erhöhung des Beitrages der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich auf 73, 5 Prozent ins Auge zu fassen. Dieser Wert entspricht genau der Mitte zwischen der von Verfassung und Gesetz vorgesehenen Bandbreite von 66,6 bis 80 Prozent des Bundesbetrags. Die NFA hat gemäss Wirkungsbericht die ressourcenstarken Kantone in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt und der pro Kopf am stärksten verpflichtete Kanton Zug verfügte nach Steuersenkungen sogar noch über genügend Spielraum, um Reserven für anstehende Ausgleichszahlungen äufnen zu können. Die von den ressourcenkräftigsten Kantonen vorgeschlagene Reduktion ihres Beitrags lehnt die SP infolgedessen mit aller Deutlichkeit ab.

economiesuisse Bei der Festsetzung des Grundbetrages für das Jahr 2012 unterstützt economiesuisse den Antrag der ressourcenstarken Kantone, den Kantonsanteil innerhalb des Ressourcenausgleichs bei der Neudotierung auf den Mindestprozentsatz von 66,7% zu senken. Alternativ wäre der Satz wieder auf 70% zu senken, wie beim Übergang zur NFA im Jahr 2008.

Dafür sprechen folgende Gründe:

- Aufgrund der steuerlichen Hochkonjunkturjahre 2007 und 2008 dürfte der Anteil der

ressourcenstarken Kantone am Ressourcenausgleich bis 2011 auf fast 73% ansteigen. Mit der Neudotierung für die Jahre 2012-2015 besteht somit die Gefahr, dass dieser Anteil bald die obere Grenze von 80% erreicht, womit die Beiträge allenfalls nicht mehr gemäss den Fortschreibungsregeln im Gesetz (Art. 5 Abs. 2 FiLaG) erhöht werden könnten. Ein solches Ereignis wäre jedoch schädlich für das Vertrauen in den Finanzausgleich, sowie für dessen Verlässlichkeit und Kontinuität. Ein Absenken auf 66,7% bzw. 70% stellt sicher, dass die Fortschreibungsregeln berücksichtigt werden können. Bund und Kantone haben zudem für vier Jahre (2012-2015) eine höhere Planungssicherheit.

- Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, welche im Wirksamkeitsbericht

kaum Erwähnung finden, werden dadurch zumindest teilweise berücksichtigt. Die Ausgleichszahlungen für 2010 basieren auf den Steuererträgen der Jahre 2004 bis 2006. Der Bund und die Kantone haben in den kommenden Jahren mit finanziellen Engpässen zu kämpfen. In den Jahren 2011 und 2012 fliessen nun die Steuererträge aus der Hochkonjunktur von 2007 und 2008 in die Berechnung der Ausgleichszahlungen ein, so dass der Bund und die ressourcenstarken Kantone trotz einbrechenden Einnahmen deutlich höhere Ausgleichszahlungen leisten müssen. Das Verwenden von Dreijahresdurchschnitten führt höchstens zu einer leichten Abmilderung dieser Umstände.

- Weil das Parlament den Grundbeitrag alle vier Jahre festlegt und anschliessend die

Fortschreibungsregeln von Art. 5 Abs. 2 FiLaG gelten, führt dies zu einer Solidarhaf-