Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

reinigung durch den Regierungsrat bereits stattgefunden. Angesichts der kaum vermeidbaren jährlichen Volatilität der Ein- und Auszahlungen muss der Datenerhebungsprozess entsprechend verkürzt werden.

Zusatzänträge / -Bemerkungen einzelner Kantone:

ZH Wie unter "KdK" erwähnt, unterstützt der Kanton ZH den KdK-Minderheitsantrag 1. Er stellt zudem zwei weitere Anträge:

- Es ist eine «Anti-Dumping-Regelung» bei den Steuersätzen vorzusehen: Um den

nationalen Steuerwettbewerb auf eine faire Grundlage zu stellen, sollen die NFA-Beiträge an ressourcenschwache Kantone herabgesetzt oder gestrichen werden, wenn sie die steuerlichen Mindestsätze der Geberkantone – auch in steuerlichen Nischenbereichen – unterbieten.

- Im Weiteren fordert der Kanton ZH: Sollte das Mindestausstattungsziel in einzelnen

Empfängerkantonen nicht erreicht werden können, ist der Verteilungsmechanismus dahingehend zu verbessern, dass die ressourcenschwächsten Kantone verhältnismässig stärker von den zur Verfügung stehenden Mittel profitieren können.

SZ Der Kanton SZ fordert folgende "Anti-Steuerdumping-Regelung": ("Faire NFA-Beiträge")

Die Höhe des Ressourcenausgleichs wird für jene Kantone vermindert, deren standardisierter Steuersatz unter dem durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der finanzstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt.

Begründung:

Die NFA hat zum Ziel, den Föderalismus und die Position der ressourcenschwachen Kantone zu stärken. Die Grenzen der föderalen Solidarität sind jedoch spätestens dann ausgereizt, wenn ressourcenschwache Kantone die NFA-Gelder dazu (aus)nutzen, um Steuersenkungen zu finanzieren, die bewusst deutlich unter den Steuertarifen der ressourcenstarken Kantone angesetzt sind. Zudem wurden im Herbst 2009 auch direkte Abwerbungsaktionen von ressourcenschwachen Kantonen bekannt – entgegen einer im Jahr 1997 getroffenen und 2008 erneuerten Vereinbarung der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK). Dem unfairen Verhalten und den unlauteren Methoden ist entgegenzuwirken, indem die Ausgleichszahlungen der Nehmerkantone von deren kantonalen Steuerpolitik abhängig gemacht werden. Die Höhe des Ressourcenausgleichs wird für jene Kantone vermindert, deren standardisierter Steuersatz unter dem durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der finanzstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt. Die Verminderung entspricht der Differenz zwischen dem effektiven Steuerertrag und demjenigen, der mit diesem Durchschnittssteuersatz erzielt würde. Übersteigt die Differenz die Mittel, die für diesen Kanton errechnet wurden, werden diese vollständig gekürzt.

ZG Wie unter "KdK" erwähnt, unterstützt der Kanton ZG den KdK-Minderheitsantrag 1. Er bemerkt zudem Folgendes:

- Es ist festzuhalten, dass die Finanzkraftunterschiede gemäss dem Konzept der ag-

gregierten Steuerbemessungsgrundlage überzeichnet werden. Das im Wirksamkeitsbericht S. 111 zitierte Gutachten der BAK Basel bestätigt zwar, dass sich ein weitgehend übereinstimmendes Bild von Wirtschaftskraft und Ressourcenindex ergibt. Indem im BAK-Gutachten alle Vergleichsgrössen indexiert werden, wird jedoch ausgeblendet, dass die Bandbreite beim Ressourcenindex deutlich weiter auseinander liegt, als bei anderen verglichenen Messgrössen. Die Unterschiede der Wirtschaftskraft werden dadurch verzerrt; die auf dieser Basis berechneten Beiträge fallen folglich zu hoch aus.

- Gemäss Kapitel 4 des Wirksamkeitsberichts, Volatilität der Beiträge des Ressour-

cenausgleichs, wird die Volatilität der Beiträge anhand der Durchschnittswerte beurteilt. Dies verzerrt die Realität in der kantonalen Praxis erheblich. Anhand der Werte 2009 und 2010 ist zu erkennen, dass beispielsweise die Belastung des Kantons