Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten
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die Wildhut und nur nach vorangehender Warnung an die Besitzer erfolgen. Im Verbreitungsgebiet der Wildkatze sei der Abschuss von Katzen vollständig zu verbieten.
Alkoholverbot auf der Jagd:
Helvetia Nostra stellt den Antrag, dass die Jagdausübung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss streng verboten wird (z.B. über eine Neuschaffung einer Bestimmung in Art. 2 Abs. 4 JSV), wobei eine Grenze von 0.5 Promille gelten solle; Übertretungen würden mit Bussen oder Patententzug bestraft.
Identisch fordert auch eine Einzelperson (Steven Diethelm SZ) ein Verbot des Jagens unter Alkoholeinfluss über eine Anpassung von Art. 18 Abs. 1 Bst. k JSG: Verboten ist...." das Jagen unter Alkoholeinfluss".
Jagdaufseher und Wildhüter:
Der Verein Zürcher Jagdaufseher fordert eine Verbesserung des Vollzugs der Jagdgesetzgebung in den Revierkantonen. Dazu sei es unverzichtbar, dass die Jagdaufseher der Revierkantone mit den staatlichen Wildhütern der Patentkantone gleichgestellt werden, so z.B. bezüglich Ausbildung und Weiterbildung, Vereidigung und bezüglich Mitgliedschaft bei der gerichtlichen Polizei. Ohne eine korrekte Ausbildung und Vereidigung der Jagdaufseher könne der Vollzug der Jagdgesetzgebung in den Revierkantonen nicht gewährleistet werden.
Kulturerbe Schweizer-Laufhunderassen:
Eine Jagdorganisation (GDFV) fordert, dass sich die revidierte JSV unbedingt dem Erhalt unserer Schweizer Laufhunderassen (Schwyzer-, Berner-, Luzerner- und Juralaufhunde) annehmen müsse. Dieses uralte Kulturgut der Schweizer Laufhunde sei mittlerweile im Verschwinden begriffen. Diese Rassen stellen aber einen wesentlichen Bestandteil der helvetischen Biodiversität dar und seien unbedingt zu erhalten. Um ihren Erhalt zu fördern seien Möglichkeiten zu schaffen, damit sich diese Hunde während viel längerer Zeit als heute und in speziell dazu auszuscheidenden Gebieten jagdlich austoben können.
G262-0576