Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten
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läufer, Fussgänger, Hängegleiter) als die VEJ Gebiete (in welchen gemäss Art. 5 nur das Skifahren ausserhalb markierter Routen verboten sei). Deshalb müsse für VEJ Gebiete entweder das gesamte Verfahren für Wildruhezonen durchlaufen werden, oder aber Art. 5 VEJ müsse mit zusätzlichen verbotenen Sportarten erweitert werden, so dass in VEJ Gebieten dieselben Sportarten wie in Wildruhezonen eingeschränkt werden.
Jagd Schweiz fordert, dass die gedruckten Karten von Swisstopo mit den kantonalen Jagdbanngebieten zu ergänzen seien: Art. 7 Abs. 4 VEJ "Das Bundesamt für Landestopografie sorgt dafür, ….bezeichnet sind; (neu) Die Karte enthält die eidgenössischen und kantonalen Jagdbanngebiete". Damit würde das gesamte schweizerische Netz an jagdfreien Schutzgebieten ersichtlich.
Tourismus: Der SAC führt aus, dass er bislang von Swisstopo im Rahmen der periodischen Neuauflage der Skitourenkarten zu den aufgeführten Routen angehört worden sei. Gemäss der Vorlage sei neu das BAFU für das Routennetz innerhalb der eidg.
Jagdbanngebiete und der Ruhezonen für Wildtiere zuständig (Anhang zur GeoIV). Deshalb sei analog zu den Wildruhezonen zu gewährleisten, dass der SAC zum begeh- und befahrbaren Routennetz weiterhin angehört wird und das Routennetz von Amtes wegen oder auf begründeten Antrag hin angepasst werden kann. Der SAC fordert dazu folgenden neuen Absatz 5 in Art. 7 der VEJ:" (neu) Vor der Bezeichnung der begeh- und befahrbaren Routen ist der Schweizer Alpen-Club SAC anzuhören; Die bezeichneten Routen sind von Amtes wegen periodisch oder auf begründeten Antrag hin den veränderten Verhältnissen anzupassen." Solche Anträge sollen z.B. aufgrund des jährlichen Updates der Schutzgebietsdaten auf dem Geoportal des Bundes erfolgen können.
Anhang I GeoIV
Anhang I GeoIV
Tabelle, Identifikator 170 und 179.
Diesen neuen Identifikatoren erwächst keine Opposition.
4.14 Varia
Verschiedene Verbände und Organisationen haben im Rahmen der Anhörung noch weitere Anliegen platziert. Diese werden in der Folge aufgelistet:
Strafverfahren (Ordnungsbussen):
Zwei Kantone (AR, SG) und eine Kantonskonferenz (JFK) wünschen die Einführung eines vereinfachten Strafverfahrens (Ordnungsbussensystem) auf Bundesebene, insbesondere um Übertretungen im Bereich der Wildruhegebote zu ahnden.
Inkraftsetzung:
Ein Kanton verlangt mit Nachdruck eine Inkraftsetzung auf den 1.Januar 2013 oder frühestens auf den 1.Juni 2012, damit die Kantone die Umsetzung sorgfältig behandeln können, so z.B. Schonzeitregelung beim Schwarzwild.
G262-0576