Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 33 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

31. März 2011; 16:00

Teilrevision der Jagdverordnung

Erläuternder Bericht zur Anhörung

Referenz/Aktenzeichen: J402-2095

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Der Departementsvorsteher des UVEK, Herr Bundesrat Leuenberger, hat mit Beschluss vom 7.

November 2008 dem BAFU den Auftrag zu einer Revision der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 (JSV; SR 922.01) erteilt.

Nötig wurde diese Revision hauptsächlich aus folgenden Gründen:

• Verbesserung des Schutzes unserer Wildtiere vor Störung durch den Freizeitbetrieb des Menschen. Dazu liegt auch ein vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesener Vorstoss vor (Postulat 07.3131 vom 21. März 2007 „Ruhezonen zum Schutz der Wildtiere vor Trendsportarten“).

• Ermöglichen eines Gleichgewichts zwischen den ökologischen und sozio-ökonomisch Belangen beim Umgang mit geschützten Wildtieren, welche erhebliche gesellschaftliche Konflikte verursachen (z.B. Wolf, Luchs, Bär, Gänsesäger oder Biber). Zur Minimierung von Konflikten sollen die rechtlichen Möglichkeiten erweitert werden, gemäss denen die Kantone den Bestand solcher Tierarten auf ein regional tragbares Mass regulieren können. Als neue Regulationsgründe werden dabei „grosse Schäden an Nutztierbeständen“, die „Gefährdung von Infrastrukturanlagen“ sowie „hohe Einbussen bei der Nutzung der

kantonalen Jagd- und Fischereiregale“ eingeführt. Auch dazu überwies das Parlament in der Zwischenzeit mehrere Vorstösse zur Umsetzung an den Bundesrat, insbesondere zur Regulation von Grossraubtieren (Motion 10.3008 vom 2. Feb. 2010 „Verhütung von

Grossraubtierschäden“; Motion 09.3812 vom 23. September 2009 „Regulierung des Wolfs- und Grossraubtierbestandes“; Motion 09.3951 vom 25. September 2009 „Verhütung von Wildschäden“ und Motion 10.3605 vom 18. Juni 2010 „Grossraubtier-Management.

Erleichterte Regulation“).

Im Rahmen dieser Revision sollen jedoch auch diverse kleinere Anliegen umgesetzt werden:

• Verbesserung des Tierschutzes auf der Jagd: Z.B. die Einführung einer Schonzeit für sämtliche einheimischen Wildtierarten; das Verbieten bestimmter tierschützerisch

problematischer Hilfsmittel, wie z.B. Totschlagfallen; die Verbesserung des

Muttertierschutzes bei Selbsthilfemassnahmen gegen geschützte Tierarten.

1/33 334/2005-02295/01/J402-2095