Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 49 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: F472-1857

Vorbemerkung

Die Struktur des vorliegenden Berichtes wurde so gewählt, dass im Anschluss an Ziffer 0 (Ausgangslage) und Ziffer 1 (Verfahren der Anhörung) eine Zusammenfassung der Ergebnisse (Ziffer 2) und eine Übersicht der Bemerkungen zu den einzelnen Themen und Artikeln der ESV-Revision dargestellt werden (Ziffer 3).

In Anhang A (Ziffer 4) sind die Anhörungsadressaten und in Anhang B das Verzeichnis der Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer aufgeführt. Anhang C schliesslich enthält sämtliche Stellungnahmen der Anhörung im Wortlaut nach Inhalt und Artikel geordnet.

0 Ausgangslage

Am 21. März 2003 hat die Bundesversammlung das neue Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91) verabschiedet und dem Bundesrat die Kompetenz und Pflicht gegeben, dieses zu konkretisieren. Am 1. Januar 2004 ist das neue Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Da es selbst viele Vorschriften fast unverändert aus dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) übernommen hat, bestanden für wichtige Teile des Gesetzes bereits Konkretisierungsvorschriften. Mit der Verordnung vom 25. August 1999 wurde der Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911) und mit der Verordnung vom 25. August 1999 der Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV; SR 814.912) ausführlich geregelt.

Bezüglich der neuen Teile des Gesetzes vertrat der Bundesrat die Ansicht, das Gesetz sei für eine beschränkte Zeit hinreichend bestimmt, um ohne weitere rechtsatzmässige Konkretisierung privates Verhalten steuern zu können. Da die neuen Gesetzesteile hauptsächlich den Bereich des Umgangs mit Organismen in der Umwelt betrafen, wurde zuerst mit der Totalrevision der FrSV begonnen. Diese Arbeiten fanden ihren Abschluss mit dem Bundesratsbeschluss vom 10. Oktober 2008 über das Inkrafttreten der FrSV. Mit der vorliegenden Totalrevision der ESV soll nun der Bereich des Umgangs mit Organismen in geschlossenen Systemen (Laboratorien, Gewächshäuser, Tieranlagen und Produktionsanlagen) an die Vorgaben des Gentechnikgesetzes angepasst werden.

Gegenüber 1999, dem Jahr, als die ESV erlassen wurde, hat sich zudem das Umfeld der Gentechnikregelung erheblich geändert. So hat die Europäische Union die Systemrichtlinie 90/219/EWG, nach welcher sich die ESV ausrichtete, schon früh überarbeitet und die Richtlinie 98/81/CE erlassen. Seit 1999 hat sich zudem die Sicherheitstechnik in verschiedener Hinsicht weiterentwickelt, und auch die Kenntnisse im Bereich Biosicherheit sind heute grösser als noch Ende der 1990er-Jahre, als die ESV entwickelt wurde. Mit der Totalrevision der ESV wird zudem die nötige Abstimmung mit der revidierten FrSV und der sich parallel in Revision befindenden Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV; SR 832.321) gewährleistet.

1 Verfahren der Anhörung

Die Anhörung zur Revision der ESV wurde am 16. Juli 2010 eröffnet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen lief am 15. Oktober 2010 ab. Begrüsst wurden 27 kantonale Fachämter und Laboratorien im Bereich des Umwelt- und Bevölkerungsschutzes sowie 26 kantonale Fachämter im Bereich des Arbeitsgesetzes (ArG), 9 Spitzenverbände der Wirtschaft, 75 weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen, 6 beschwerdeberechtigte

2/49 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857