Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 49 Seiten

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ENTWURF

Referenz/Aktenzeichen: F472-1857

Helvetia Nostra, Pro Natura, WWF

EFBS, EKAH,

Suva

Merck Serono S.A., Novartis, Roche

* ohne Anmerkungen

** Stellungnahme Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) berücksichtigt

Enthaltungen / Verzicht auf Stellungnahme:

Avenir Suisse, beco (Kanton Bern), bfu, Amt Arbeitsmarkt Kanton Freiburg, Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wha) Luzern, Service de surveillance et des relations du travail Kanton Neuenburg, Schweizer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband, Swiss Seed, Universität Bern Institut für Sozial- und Präventivmedizin.

Anschlüsse an Stellungnahmen:

Stellungnahme Vollständiger An- Anschluss im Übrigen durch schluss durch

BS (Kantonales Laboratorium) VS

Laboratorium der Urkantone OW, NW

SCGI InterNutrition

SGAH FR (Bereich Arbeitsgesetz),

GE (Bereich Arbeitsgesetz)

Uniterre Ecologie libérale

USZ H+ und VZK zusammen erarbeitet ZH (Regierungsrat) AWEL/ZH

2.2 Bemerkungen zu einzelnen Themen

2.2.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Revision der ESV wird mehrheitlich zu 67 % begrüsst. Besonders gutgeheissen werden die neu gewonnenen Klarstellungen, Ergänzungen und die Anpassungen an neue wissenschaftliche Gegebenheiten. Es findet Zustimmung, insbesondere durch die primär betroffene FMH, dass mit der Revision Tätigkeiten in Arztpraxen mit Organismen der Gruppe 1 und 2 in der Regel in die Klasse 1 fallen sollen und damit nicht meldepflichtig sind. Die einheitliche Meldepflicht und Frist für alle Tätigkeiten wird positiv aufgenommen. Die Aufnahme der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung in die Schutzbestimmungen wird geschätzt. Die Ergänzung durch die Definitionen der Parasiten sowie der Biodiversität wird als richtig empfunden. Die Erweiterung der ESV auf gebietsfremde Organismen wird mehrheitlich als

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