Auswertungstabelle

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 97 Seiten

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veränderten SAG revidiertes Umweltschutzgesetz). Obwohl in der Totalrevision die Problematik der gebietsfremden Organismen einen Organismen Schwerpunkt bildet, beschränkt sich der Basler Appell gegen Gentechnologie namentlich auf Kommentare zu den

gentechnisch veränderten Organismen.

Gentechnisch Basler Appell, Im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen begrüssen wir insbesondere: Aufnahme der biologischen Vielfalt veränderte SAG und der nachhaltigen Nutzung unter die Schutzbestimmungen (Artikel 1). Die Erhöhung des Sicherheitsniveaus durch die Organismen Meldepflicht für Vorkommnisse ausserhalb des Anwendungsbereichs der Störfallverordnung (Artikel 15). Die

Meldepflicht aller und nicht nur der erstmaligen Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten. Organismen bei Tätigkeiten der Klasse I (Artikel 8). Hier sollte Option 3 (Erläuterungen Seiten 17/18) zur Anwendung kommen.

Gentechnisch Ecologié libérale - La surveillance de la diversité biologique et l‟utilisation durable en vertu de la clause de sauvegarde (article 1).

veränderten - L‟accroissement du niveau de sécurité par la déclaration obligatoire des incidents en dehors du champ d‟application de Organismen l‟ordonnance sur les accidents majeurs (article 15).

- L‟obligation d‟annoncer toutes les activités et pas seulement les premières activités impliquant des organismes

génétiquement modifiés dans les activités de classe 1 (article 8). II conviendrait toutefois ici d‟appliquer l‟option 3 (comme décrite dans le rapport explicatif en p. 17 et 18).

Gentechnisch Pro Natura, Aufnahme der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung unter die Schutzbestimmungen (Artikel „1).

veränderte WWF, SGB, USS, - DieErhöhung des Sicherheitsniveaus durch die Meldepflicht für Vorkommnisse ausserhalb des Anwendungsbereichs der Organimsen / Uniterre, Écologie Störfallverordnung (Artikel 15).

Mögliche Lücken libérale - bei Meldepflicht aller und nicht nur der erstmaligen Tätigkeiten mit gentechnisch

veränderten Organismen bei Tätigkeiten der Klasse 1 (Artikel 8). Hier sollte Option 3 (Erläuterungen Seiten 17/18) zur Anwendung kommen.

- Wir möchten auf folgende mögliche Lücken hinweisen (siehe auch unsere Bemerkungen zu

den einzelnen Artikeln):

- Es besteht heute ein Mangel bei der Kommunikation von Laborunfällen. Die Pflicht zur Meldung von Laborunfällen mit Infektionen würde die Sicherheit erhöhen.

- Es wäre vermutlich nützlich, im Rahmen der Totalrevision „eine Regelung der Produktion medizinischer Wirkstoffe (Pharmacrops) in geschlossenen Systemen explizit anzusprechen, denn hier sollte ein besonders. hoher Anspruch, an das Containment gestellt werden.

- Die Synthetische Biologie ist eine der nächsten emerging technologies mit Biosicherheitsfragen: Die Synthetische Biologie wird zwar von einigen Vertretern als Weiterentwicklung der Gentechnik (extreme Gentechnik) eingestuft. Sie nimmt aber zweifellos neue Dimensionen des Eingriffs in Organismen an, indem nicht bzw. nicht nur der Gentransfer (Transgenese) im Mittelpunkt steht, sondern funktionstüchtige Organismen mit synthetischem Erbmaterial angestrebt werden. Der Bedarf einer Regelung der Biosicherheit zeigen erste Produkte der synthetischen Biologie wie die Synthese des Erregers der Kinderlähmung (Poliovirus), die synthetische Herstellung des Bakteriophagen Phi-X174, der Nachbau des Genoms des Bakteriums Mycoplasma genitalium (582970 Basenpaare) oder die Kreation eines bakteriellen Genoms unter Kontrolle eines synthetischen Genoms (erste selbstreproduzierende synthetische Bakterienzelle (Mycoplasma